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Welche Regeln gelten für Influencer im Wettbewerbsrecht?

Influencer müssen Werbung stets klar kennzeichnen, wenn sie Produkte gegen Entgelt, mit Gegenleistung oder in geschäftlicher Absicht präsentieren. Irreführung und Schleichwerbung sind nach dem UWG verboten. 

Influencer unterliegen dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sobald sie Produkte oder Dienstleistungen gegen Geld oder anderweitige Vorteile präsentieren, handelt es sich um kommerzielle Kommunikation, die klar als Werbung gekennzeichnet werden muss (z. B. durch „Anzeige“, „Werbung“). Eine fehlende oder unzureichende Kennzeichnung kann als Schleichwerbung gewertet werden (vgl. § 5a Abs. 4 UWG) und abgemahnt werden. Ein Beispiel: Eine Influencerin erhält hochwertige Kosmetikprodukte kostenlos, zeigt diese wiederholt in ihren Stories mit positiven Kommentaren, ohne sie als Werbung zu kennzeichnen. Es kommt nicht nur auf die Bezahlung an, sondern auf das Gesamtbild und erkennbaren werbenden Charakter. Auch Transparenzpflichten bei Affiliate-Links und Produktempfehlungen sind zu beachten.

Unsere Leistungen zum Thema Influencer & Wettbewerbsrecht

Unsere Kanzlei unterstützt professionelle und angehende Influencer sowie Agenturen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Social-Media-Aktivitäten:

  • Rechtsprüfung von Beiträgen, Kooperationen, Affiliate-Links und Content auf Wettbewerbsverstöße
  • Erarbeitung rechtssicherer Werbekennzeichnungen und Beratung zu Transparenzpflichten
  • Erstellung und Prüfung von Kooperationsverträgen mit Unternehmen
  • Schutz vor Abmahnungen durch präventive Beratung und Vertretung im Fall von Rechtsstreitigkeiten
  • Schulung & Sensibilisierung für rechtliche Risiken im Social-Media-Marketing

Durch unsere Spezialisierung im Internet- und Wettbewerbsrecht kennen wir die aktuellen Urteile und Entwicklungen in diesem dynamischen Umfeld und bieten passgenaue Lösungen – praxisnah und rechtssicher.

Stand: 27.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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