Die BaFin überwacht, reguliert und kontrolliert Banken in Deutschland, sorgt für deren Stabilität und schützt Kundeninteressen sowie das Finanzsystem vor Risiken.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zentrale Aufsichtsbehörde für Banken in Deutschland. Sie prüft, ob Banken gesetzliche Vorgaben, z.B. aus dem Kreditwesengesetz, einhalten, kontrolliert Geschäftsmodelle, Eigenkapitalausstattung und Risikomanagement. Ein konkreter Fall: Nach dem Wirecard-Skandal verstärkte die BaFin ihre Prüfungen von Zahlungsdienstleistern, führte verschärfte Meldepflichten und Sonderprüfungen bei Banken ein. Konkret deckte die BaFin dabei fehlerhafte Bilanzierungen und Verletzungen aufsichtsrechtlicher Vorschriften auf. Die BaFin kann Maßnahmen von schriftlichen Anordnungen bis zur Bestellung eines Sonderbeauftragten oder dem Entzug der Banklizenz ergreifen. Für Kreditinstitute ist eine ständige Kommunikation mit der BaFin essenziell, etwa bei der Anzeige neuer Geschäftsbereiche oder im Krisenfall. Mit diesen Instrumenten schützt die BaFin die Funktionsfähigkeit und Integrität des Bankwesens sowie die Einlagen der Kunden.
Unsere Unterstützung im Umgang mit der BaFin
Beratung zu allen regulatorischen Anforderungen und Meldepflichten gegenüber der BaFin
Prüfung bankinterner Prozesse und Risikomanagementsysteme hinsichtlich BaFin-Konformität
Begleitung bei Sonderprüfungen, aufsichtsrechtlichen Stellungnahmen und im Schriftverkehr mit der BaFin
Vertretung bei Maßnahmen oder Verfahren der BaFin, beispielsweise bei drohendem Lizenzentzug oder Anordnungen
Schulung Ihrer Mitarbeitenden zu aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
Kanzlei
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.