Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Welche Rolle spielt der Gesellschaftsvertrag?

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die interne Organisation sowie die Vertretung und Entscheidungsfindung der Gesellschaft.

Der Gesellschaftsvertrag bildet das juristische Fundament einer jeden Gesellschaft und legt zentrale Regeln fest, die über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen können. Ein konkretes Beispiel: Zwei Unternehmer gründen gemeinsam eine GmbH. Im Gesellschaftsvertrag wird festgelegt, dass wichtige Entscheidungen (z.B. Investitionen ab 50.000 €) nur einstimmig getroffen werden dürfen und im Falle eines Gesellschafterausstiegs das Vorkaufsrecht der verbleibenden Gesellschafter greift. Ohne klare Regelungen im Vertrag könnten Konflikte zur Blockade der Geschäftsführung oder unkontrollierten Anteilsveräußerungen führen. Der Vertrag schützt somit die Interessen aller Beteiligten und gibt Rechtssicherheit sowohl im Innen- wie auch im Außenverhältnis. Er ist zudem Voraussetzung für die Eintragung ins Handelsregister und damit für die rechtswirksame Entstehung vieler Gesellschaftsformen (z.B. GmbH, UG, OHG, KG).

Unsere Leistungen zur Erstellung Ihres Gesellschaftsvertrags

  • Beratung zur maßgeschneiderten Ausgestaltung für Ihre Gesellschaftsform und Ihre individuellen Bedürfnisse.
  • Erstellung eines rechtssicheren, prüffähigen Gesellschaftsvertrags inklusive Besonderheiten wie Vorkaufsrechte, Nachfolgeregelungen oder Sonderrechte.
  • Prüfung und Optimierung bestehender Verträge auf rechtliche Aktualität und Praxistauglichkeit.
  • Kommunikation mit Notar und Registergericht zur schnellen Eintragung.
  • Laufende Betreuung bei Änderungen, Streitigkeiten oder Erweiterungen.
Stand: 23.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.