Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das KWG?

Bei Verstößen gegen das KWG drohen Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen (Freiheits- oder Geldstrafe), sowie aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie Entzug der Erlaubnis und Geschäftsuntersagungen.

Das Kreditwesengesetz (KWG) sieht strenge Sanktionen bei Verstößen vor. Neben empfindlichen Bußgeldern können auch Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren gemäß § 54 KWG verhängt werden, insbesondere bei unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen. Behördlich kann zudem die Erlaubnis widerrufen, die weitere Tätigkeit untersagt oder ein Sonderbeauftragter eingesetzt werden (§ 35 KWG). Beispiel: Eine Gesellschaft betrieb Bankgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis. Die BaFin hat gemäß § 37 KWG die Einstellung des Geschäftsbetriebs angeordnet. Die Verantwortlichen wurden zusätzlich strafrechtlich verfolgt und zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Hinzu kamen hohe Bußgelder und ein Imageschaden für alle Beteiligten. Unternehmen riskieren somit neben strafrechtlichen auch existenzgefährdende wirtschaftliche Konsequenzen, wenn sie das KWG missachten.

Unsere Leistungen bei KWG-Verstößen

  • Risikoanalyse und Compliance-Beratung: Prüfung, ob Bankgeschäfte genehmigungspflichtig sind und Unterstützung bei Zulassungsverfahren.
  • Vertretung im Ermittlungs- und Bußgeldverfahren: Verteidigung gegenüber BaFin, Staatsanwaltschaft und Gerichten, um Sanktionen zu verhindern oder abzumildern.
  • Präventive Schulungen: Mitarbeiterschulungen zu KWG-Compliance und internen Kontrollsystemen.
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen: Unterstützung im Umgang mit Aufsichtsmaßnahmen und bei der Kommunikation mit den Behörden.
Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 7 und 3?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.