Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das KWG?
Bei Verstößen gegen das KWG drohen Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen (Freiheits- oder Geldstrafe), sowie aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie Entzug der Erlaubnis und Geschäftsuntersagungen.
Das Kreditwesengesetz (KWG) sieht strenge Sanktionen bei Verstößen vor. Neben empfindlichen Bußgeldern können auch Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren gemäß § 54 KWG verhängt werden, insbesondere bei unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen. Behördlich kann zudem die Erlaubnis widerrufen, die weitere Tätigkeit untersagt oder ein Sonderbeauftragter eingesetzt werden (§ 35 KWG). Beispiel: Eine Gesellschaft betrieb Bankgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis. Die BaFin hat gemäß § 37 KWG die Einstellung des Geschäftsbetriebs angeordnet. Die Verantwortlichen wurden zusätzlich strafrechtlich verfolgt und zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Hinzu kamen hohe Bußgelder und ein Imageschaden für alle Beteiligten. Unternehmen riskieren somit neben strafrechtlichen auch existenzgefährdende wirtschaftliche Konsequenzen, wenn sie das KWG missachten.
Unsere Leistungen bei KWG-Verstößen
- Risikoanalyse und Compliance-Beratung: Prüfung, ob Bankgeschäfte genehmigungspflichtig sind und Unterstützung bei Zulassungsverfahren.
- Vertretung im Ermittlungs- und Bußgeldverfahren: Verteidigung gegenüber BaFin, Staatsanwaltschaft und Gerichten, um Sanktionen zu verhindern oder abzumildern.
- Präventive Schulungen: Mitarbeiterschulungen zu KWG-Compliance und internen Kontrollsystemen.
- Begleitung bei Betriebsprüfungen: Unterstützung im Umgang mit Aufsichtsmaßnahmen und bei der Kommunikation mit den Behörden.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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