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Welche Schritte sind für die Gründung einer OHG erforderlich?

Für die Gründung einer OHG sind Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, Anmeldung beim Handelsregister und Gewerbeanmeldung der OHG erforderlich.

Beispiel: Zwei Unternehmer, Herr A und Frau B, möchten gemeinsam eine offene Handelsgesellschaft (OHG) zum Vertrieb von Lebensmitteln gründen. Sie erstellen zunächst einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der Geschäftsführung, Gewinnverteilung und Vertretung genau regelt. Danach melden sie die OHG durch notarielle Beglaubigung persönlich beim zuständigen Handelsregister an – beide Gesellschafter müssen zustimmen. Nach erfolgter Eintragung erhält die OHG ihre Rechtsfähigkeit. Anschließend beantragen sie die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Weitere Schritte sind die steuerliche Erfassung beim Finanzamt (z.B. Vergabe einer Steuernummer) sowie – falls Mitarbeiter beschäftigt werden – die Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern. Damit sind alle formalen Voraussetzungen für einen rechtssicheren Geschäftsbetrieb erfüllt.

Unsere Leistungen bei der Gründung einer OHG

  • Beratung zur optimalen Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und Risikominimierung
  • Erstellung und Prüfung aller notwendigen Verträge und Unterlagen
  • Begleitung bei der notariellen Anmeldung im Handelsregister
  • Unterstützung bei Gewerbeanmeldung und steuerlicher Registrierung
  • Komplette Koordination mit Behörden, Notaren und Ämtern
  • Individuelle Nachbetreuung, z.B. bei Änderungen im Gesellschafterkreis

Sie erhalten professionelle Unterstützung bei jedem Schritt und Rechtssicherheit durch erfahrene Experten.

Stand: 23.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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