Welche Strafe droht beim Parken im Halteverbot?
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie konkret bei Parkverstößen im Halteverbot durch gezielte rechtliche und praktische Schritte. Unsere Tätigkeit umfasst:
- Prüfung des Bußgeldbescheids und der rechtlichen Grundlage (StVO §12, Bußgeldkatalog).
- Sichtungs- und Bewertung von Beweismitteln: Fotos, Zeugen, Abschleppbelege, Mess- bzw. Protokolldaten.
- Fachliche Überprüfung der Beschilderung und ihrer Wirksamkeit.
- Fristwahrende Einlegung des Einspruchs (14 Tage) und Antrag auf Akteinsicht.
- Verhandlung mit Behörden zur Minderung von Bußgeldern oder Kostenrückforderung bei fehlerhaftem Abschleppen.
- Vertretung vor Verwaltungsbehörden und, falls nötig, vor Gericht.
Wenn Sie Unterlagen (Bußgeldbescheid, Fotos, Abschleppabrechnung) senden, erstellen wir eine erste Einschätzung und das weitere Vorgehen, inklusive Kostenschätzung und Erfolgsaussichten.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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