Welche Strafe gibt es für 30 km/h zu schnell außerorts?
Bei 30 km/h zu schnell außerorts droht in der Regel ein Bußgeld von 150 € und 1 Punkt in Flensburg; ein Fahrverbot fällt, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird. Gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von 2 Wochen Einspruch möglich.
Konkrete Rechtsfolge bei 30 km/h zu schnell auf außerörtlicher Strecke: Laut aktuellem Bußgeldkatalog beträgt das Bußgeld 150 € und es wird 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden. Wichtig: Messfehler, unzureichende Beschilderung oder formale Fehler im Messprotokoll können den Bescheid angreifbar machen; oft bestehen Ansatzpunkte bei älteren Messgeräten, falscher Kalibrierung oder fehlender Eichung. Beispiel: Herr M. fuhr auf einer Landstraße 80 km/h statt erlaubter 50 km/h; er erhielt einen Bußgeldbescheid über 150 € plus 1 Punkt. Nach Akteneinsicht stellte unser Team Mängel im Messprotokoll fest (fehlende Justiernachweise) und konnte den Bescheid durch Einspruch und Vorlage eines Sachverständigengutachtens erheblich reduzieren. Beachten Sie die Frist von 2 Wochen für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid; häufig verfallen sonst Verteidigungsmöglichkeiten.
Unsere Leistungen im Bereich Geschwindigkeitsverstöße
- Prüfung des Bußgeldbescheids auf Form- und Messfehler
- Einspruch und komplette Verfahrensvertretung gegenüber der Behörde
- Akteneinsicht und Auswertung von Messprotokollen
- Beauftragung von Sachverständigen bei Messgeräten und Gutachtenerstellung
- Vertretung vor dem Amtsgericht und Verhandlung
- Verhandlung über Einstellung oder Milderung des Verfahrens
Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz, entlasten Sie zeitlich und streben die bestmögliche Rechtsfolge (Reduzierung des Bußgelds, Vermeidung weiterer Einträge/Fahrverbot) an. Kontaktieren Sie uns für eine verbindliche Ersteinschätzung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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