Welche Unterlagen werden für den Erbschein benötigt?

Für den Erbschein verlangt das Nachlassgericht insbesondere die Sterbeurkunde, Identitätsnachweise (Personalausweis/Reisepass) der Antragsteller und der Miterben sowie das originale Testament oder der Erbvertrag, falls vorhanden. Zusätzlich sind Personenstandsnachweise (Geburts-/Heiratsurkunden), ein Nachlassverzeichnis und bei Grundstücken Grundbuchauszüge bzw. Vermögensnachweise vorzulegen.

Fallbeispiel: Der verstorbene Herr Müller hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder; die Ehefrau beantragt den Erbschein. Für die Antragstellung sind neben mehreren Ausfertigungen der Sterbeurkunde das Original eines handschriftlichen Testaments (oder ein Registerauszug aus dem Testamentsregister), beglaubigte Geburts- und Heiratsurkunden aller Erben sowie ein gültiges Ausweisdokument der Antragstellerin erforderlich. Weiterhin verlangt das Gericht ein detailliertes Nachlassverzeichnis (Konten, Depots, Immobilien, Versicherungen, Schulden) und — bei Immobilien — ein aktueller Grundbuchauszug. Fremdsprachige Urkunden müssen übersetzt und gegebenenfalls mit Apostille versehen sein. In strittigen Fällen fordert das Gericht eidesstattliche Erklärungen oder Zeugenaussagen; das Finanzamt kann zur Vorlage einer erbschaftsteuerlichen Anmeldung aufrufen. Gerichtskosten richten sich nach dem Nachlasswert (Gerichts- und Notarkostengesetz) und die Bearbeitungsdauer liegt typischerweise bei mehreren Wochen bis Monaten. Viele Unterlagen müssen beglaubigt oder als öffentliche Urkunden eingereicht werden; zeitnahe Beschaffung beim Standesamt, Grundbuchamt und Banken reduziert Verzögerungen.

Unsere Leistungen beim Erbschein

  • Prüfung der Beweismittel und Ermittlung fehlender Unterlagen.
  • Beschaffung von Sterbeurkunden, Personenstandsurkunden, Grundbuchauszügen und Registerauszügen (Testamentsregister).
  • Erstellung des vollständigen Erbscheinsantrags inklusive Nachlassverzeichnis und Wertbemessung.
  • Vertretung vor dem Nachlassgericht und Kommunikation mit dem Finanzamt sowie Banken und Grundbuchamt.
  • Streitmanagement bei Erbenauseinandersetzungen, Anfechtungen oder unklaren Verfügungen.

Wir bereiten alle Unterlagen rechtssicher vor, holen erforderliche Beglaubigungen ein und vertreten Sie fachkundig bis zur Aushändigung des Erbscheins durch das Nachlassgericht.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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