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Welche Unterschiede bestehen zwischen GbR, OHG und KG?

Die GbR ist eine einfache Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch haften. Die OHG betreibt ein Handelsgewerbe mit ebenfalls unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter. Die KG unterscheidet zwischen persönlich haftenden Komplementären und beschränkt haftenden Kommanditisten.

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine unkomplizierte, formlose Gesellschaftsform, die insbesondere für kleinere Projekte und Zusammenschlüsse gedacht ist. Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch, d.h. persönlich und unbeschränkt. Die OHG (offene Handelsgesellschaft) hingegen setzt ein Handelsgewerbe voraus, alle Gesellschafter haften ebenfalls unbeschränkt, jedoch ist die OHG zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet und unterliegt handelsrechtlichen Vorschriften. Die KG (Kommanditgesellschaft) unterscheidet zwei Gruppen: Komplementäre, die persönlich und unbeschränkt haften, und Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist – sie eignen sich besonders für Investoren, die keine aktive Rolle übernehmen wollen. Konkretes Beispiel: Drei Freunde gründen einen Catering-Service. Als GbR haften sie alle privat für Kredite. Gründen sie eine OHG, gilt dies ebenfalls, doch sie werden ins Handelsregister eingetragen und müssen handelsrechtliche Buchführung beachten. Wenn ein stiller Investor als Kommanditist mit Kapital einsteigt und nur über seine Einlage haften möchte, ist die KG passend. Die Wahl beeinflusst Haftung, Außenauftritt und Gestaltungsmöglichkeiten entscheidend.

Unsere Leistungen bei Gesellschaftsgründungen

  • Beratung bei der Auswahl der passenden Gesellschaftsform anhand Ihres Vorhabens, Haftungsrisikos und Steueraspekten
  • Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen für GbR, OHG und KG
  • Begleitung bei der Handelsregisteranmeldung und Kommunikation mit Behörden
  • Haftungs- und Risikobewertung für Gesellschafter – individuell und strategisch
  • Langfristige rechtliche Betreuung bei Änderungen im Gesellschafterkreis oder Geschäftsmodell

Mit maßgeschneiderter Beratung reduzieren wir Ihre persönlichen Risiken und stellen sicher, dass Ihre Gesellschaft rechtlich und steuerlich optimal aufgestellt ist.

Stand: 27.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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