Welche Verstöße verlängern die Probezeit?

Die Probezeit verlängert sich bei einem einmaligen A‑Verstoß oder bei zwei innerhalb der Probezeit begangenen B‑Verstößen. Typische A‑Verstöße sind Fahren unter Alkohol/Drogen, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Nötigung und Unfallflucht; B‑Verstöße sind weniger schwere Ordnungswidrigkeiten wie geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsmängel. Folge ist in der Regel eine Verlängerung um zwei Jahre und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar, ggf. weitere Maßnahmen bis zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Bei Probezeit-Führerscheinen führt entweder ein einzelner schwerer Verkehrsverstoß (A‑Verstoß) oder das wiederholte Begehen von zwei leichteren Verstößen (B‑Verstöße) innerhalb der Probezeit zur Verlängerung. Die üblichen Sanktionen sind eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars (ASF); bei gravierenden Fällen kommen Bußgelder, Punkte, Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Anordnung einer MPU in Betracht. Konkretes Beispiel: Herr M. erhielt im Januar 2023 seinen Führerschein; im August 2023 wurde er wegen einer 15 km/h‑Überschreitung (B‑Verstoß) verwarnt, im März 2024 überfuhr er ungebremst eine rote Ampel (A‑Verstoß). Ergebnis: seine Probezeit wurde um zwei Jahre verlängert, das Straßenverkehrsamt ordnete das Aufbauseminar an und setzte eine Frist zur Teilnahme; bei Nichtteilnahme droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Gegen Anordnungen sind oftmals formelle Rechtsbehelfe möglich; in vielen Fällen lassen sich Konsequenzen durch fristgerechte Einlegung von Widersprüchen, Verfahrensverteidigung oder Nachweisen mildern.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Mandanten bei allen Schritten rund um Probezeitverstöße und Fahrerlaubnisverfahren:

  • Prüfung des Bescheids und rechtliche Einschätzung der Vorwürfe.
  • Fristgerechte Stellung von Widerspruch und Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
  • Vertretung gegenüber der Führerscheinbehörde zur Vermeidung oder Einschränkung von Maßnahmen (z. B. Verlängerung, Aufbauseminar, Fahrverbot).
  • Vorbereitung und Begleitung bei MPU-Verfahren und bei Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
  • Beratung zu möglichen Folgen für Beruf und Versicherung sowie strategische Risiken minimieren.

Wir analysieren Beweislage und Verfahrensablauf, entwickeln eine Verteidigungsstrategie und übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Gerichten, um Ihre Fahrerlaubnis bestmöglich zu schützen.

Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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