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Welche Voraussetzungen braucht man für eine Eheschließung?

Beide Partner müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Es darf kein Ehehindernis wie eine bestehende Ehe oder zu enge Verwandtschaft bestehen. Zudem sind Personalausweise und bestimmte Unterlagen beim Standesamt vorzulegen.
Für eine Eheschließung in Deutschland müssen beide Partner mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein (§ 1303 BGB). Es darf kein Eheverbot vorliegen – etwa eine bestehende Ehe oder eine zu enge Verwandtschaft (§ 1306, § 1307 BGB). Vor der Eheschließung ist die Anmeldung beim Standesamt erforderlich. Benötigt werden gültige Ausweisdokumente, eine erweiterte Meldebescheinigung, ggf. Scheidungs- oder Sterbeurkunden früherer Partner und bei ausländischen Staatsbürgern zusätzliche Nachweise wie Ehefähigkeitszeugnisse.

Beispiel: Ein deutscher Staatsbürger (geschieden) möchte eine polnische Staatsbürgerin heiraten. Er benötigt Scheidungsnachweise, sie ein Ehefähigkeitszeugnis aus Polen oder eine Befreiung durch ein deutsches Gericht (§ 1309 BGB). Erst nach Prüfung aller Unterlagen durch das Standesamt kann die Eheschließung erfolgen. Sollten rechtliche Unsicherheiten bestehen, empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Wie wir Sie bei der Eheschließung unterstützen

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Beratung rund um das Thema Heirat. Besonders bei binationalen Ehen, Vorehen oder komplizierten Nachweisen besteht häufig rechtlicher Klärungsbedarf. Wir helfen bei:

  • Prüfung der Voraussetzungen und Unterlagen zur Eheschließung
  • Beratung bei Ehefähigkeitszeugnissen und Befreiungsverfahren
  • Kontakt und Kommunikation mit dem Standesamt
  • Erstellung oder Prüfung von Eheverträgen
  • Information über die rechtlichen Folgen der Ehe (z. B. Zugewinngemeinschaft, )

Mit unserer spezialisierten Erfahrung im Familienrecht stellen wir sicher, dass Ihre Eheschließung rechtlich fundiert und reibungslos erfolgt.

Stand: 09.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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