Welche Voraussetzungen braucht man für eine Eheschließung?
Beispiel: Ein deutscher Staatsbürger (geschieden) möchte eine polnische Staatsbürgerin heiraten. Er benötigt Scheidungsnachweise, sie ein Ehefähigkeitszeugnis aus Polen oder eine Befreiung durch ein deutsches Gericht (§ 1309 BGB). Erst nach Prüfung aller Unterlagen durch das Standesamt kann die Eheschließung erfolgen. Sollten rechtliche Unsicherheiten bestehen, empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
Wie wir Sie bei der Eheschließung unterstützen
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Beratung rund um das Thema Heirat. Besonders bei binationalen Ehen, Vorehen oder komplizierten Nachweisen besteht häufig rechtlicher Klärungsbedarf. Wir helfen bei:
- Prüfung der Voraussetzungen und Unterlagen zur Eheschließung
- Beratung bei Ehefähigkeitszeugnissen und Befreiungsverfahren
- Kontakt und Kommunikation mit dem Standesamt
- Erstellung oder Prüfung von Eheverträgen
- Information über die rechtlichen Folgen der Ehe (z. B. Zugewinngemeinschaft,
)
Mit unserer spezialisierten Erfahrung im Familienrecht stellen wir sicher, dass Ihre Eheschließung rechtlich fundiert und reibungslos erfolgt.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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