Welches Recht gilt bei grenzüberschreitenden Überweisungen?

Eine grenzüberschreitende Überweisung ist die Übertragung von Geld zwischen Konten in verschiedenen Ländern. Rechtliche Grundlagen hierfür im deutschen und europäischen Recht sind die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD), die SEPA-Verordnung und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Bei grenzüberschreitenden Überweisungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist das maßgebliche Recht die EU-Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) sowie die SEPA-Verordnung, sofern die Überweisung in Euro oder einer anderen EWR-Währung vorgenommen wird. Beispiel: Ein deutsches Unternehmen überweist von seinem Konto bei einer deutschen Bank Geld an eine Firma in Frankreich. Hier gelten deutsches Recht für den Auftraggeber, französisches Recht für den Empfänger sowie unionsrechtliche Vorgaben für die Ausführung und den Schutz der Kundenrechte (u.a. Ausführungsfristen und Entgelte). Bei Überweisungen in Drittstaaten etwa von Deutschland in die Schweiz bestimmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der beteiligten Banken sowie internationale Standards, etwa die SWIFT-Regeln und Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, welches nationale Recht im Streitfall greift. Besonders wichtig ist in diesen Fällen die Gerichtsstandsklausel und das vereinbarte anwendbare Recht im Überweisungsauftrag. Unterschiedliche Regelungen bei Rückbuchungen, Entgelten und Haftungsfragen machen eine genaue Prüfung im Einzelfall unerlässlich.

Unsere Unterstützung bei grenzüberschreitenden Überweisungen

  • Prüfung von Verträgen, AGB und Vereinbarungen zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand
  • Beratung bei rechtlichen Unstimmigkeiten im Überweisungsprozess, insbesondere bei Rückbuchungen, Haftung und Entgelten
  • Vertretung gegenüber Banken und Dritten, national und international
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Schadens- oder Streitfall, auch vor Gericht
Stand: 09.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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