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Wer bekommt das Sorgerecht nach einer Trennung?

In der Regel bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Nur bei schwerwiegenden Gründen kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.
Nach einer Trennung behalten beide Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht, wie es § 1626a BGB vorsieht. Dies gilt unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist – etwa durch Gewalt, Vernachlässigung oder dauerhafte Kommunikationsverweigerung – kann ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen (§ 1671 BGB). Beispiel: Die Eltern Mia und Lukas leben getrennt. Mia möchte mit dem Kind in eine andere Stadt ziehen. Da Lukas dem nicht zustimmt, muss sie eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Besteht zwischen den Eltern ein tiefgreifender und anhaltender Konflikt, der gemeinsame Entscheidungen unmöglich macht und das Kind belastet, kann das Gericht das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen. Ein weiterer Aspekt ist das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Teil des Sorgerechts ist. Auch dieses kann bei Uneinigkeit gesondert beantragt werden. Wichtig ist, dass stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.

Wie wir Sie beim Thema Sorgerecht unterstützen

Unsere Kanzlei berät und begleitet Sie umfassend in allen Fragen des Sorgerechts:

  • Analyse Ihrer individuellen Familiensituation und rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Antrags auf alleiniges Sorgerecht
  • Klärung der Zuständigkeiten (z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, Schulwahl)
  • Außergerichtliche Konfliktlösung durch Verhandlung mit dem anderen Elternteil oder dessen anwaltlicher Vertretung
  • Vertretung vor dem Familiengericht bei strittigen Sorgerechts- oder Umgangsverfahren
  • Zielorientierte Lösungsstrategien mit dem Fokus auf das Kindeswohl

Wir helfen Ihnen, und setzen Ihre Interessen konsequent durch.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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