Wer bekommt das Sorgerecht nach einer Trennung?
In der Regel bleibt nach der Trennung verheirateter Eltern das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Wird ein Kind jedoch außerhalb einer ehelichen Beziehung geboren, dann übt nach einer Trennung die Mutter das alleinige Sorgerecht aus, sofern die Eltern keine Sorgeerklärungen abgegeben haben (§ 1626a BGB).
In Deutschland ist die Zahl der nichtehelichen Geburten hoch, was dazu führt, dass Väter immer häufiger um das Sorgerecht kämpfen müssen. Der nicht mit der Kindesmutter verheiratete Vater kann die Vaterschaft anerkennen und gemeinsam mit der Mutter eine Sorgerechtserklärung abgeben. Nach Abgabe dieser Erklärung steht den Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu. Zudem besteht auch die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich zu beantragen. In Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist – sei es durch Gewalt, Vernachlässigung oder dauerhafte Kommunikationsverweigerung – oder wenn die Eltern sich nicht einigen können wegen anhaltender Konflikte, oder im Falle einer fehlenden Bindungstoleranz und manipulativen Verhaltens, kann ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen.
Beispiel: Die Eltern Mia und Lukas leben getrennt. Mia möchte mit dem Kind in eine andere Stadt ziehen. Da Lukas dem nicht zustimmt, muss sie eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Besteht zwischen den Eltern ein tiefgreifender und anhaltender Konflikt, der gemeinsame Entscheidungen unmöglich macht und das Kind belastet, kann das Gericht das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen. Ein weiterer Aspekt ist das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Teil des Sorgerechts ist. Auch dieses kann bei Uneinigkeit gesondert beantragt werden. Wichtig ist, dass stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.
Wie wir Sie beim Thema Sorgerecht unterstützen
Unsere Kanzlei berät und begleitet Sie umfassend in allen Fragen des Sorgerechts:
- Analyse Ihrer individuellen Familiensituation und rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Antrags auf alleiniges Sorgerecht
- Klärung der Zuständigkeiten (z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, Schulwahl)
- Außergerichtliche Konfliktlösung durch Verhandlung mit dem anderen Elternteil oder dessen anwaltlicher Vertretung
- Vertretung vor dem Familiengericht bei strittigen Sorgerechts- oder Umgangsverfahren
- Zielorientierte Lösungsstrategien mit dem Fokus auf das Kindeswohl
Wir helfen Ihnen, und setzen Ihre Interessen konsequent durch.
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