Wer bestimmt die gesetzlichen Erben?

Die gesetzlichen Erben bestimmt das gesetzliche Erbrecht nach der Reihenfolge der Verwandtschaft (Parentelen) und unter Berücksichtigung des Ehegatten. Fehlt ein Testament, wendet das Nachlassgericht die gesetzlichen Vorschriften an und kann auf Antrag einen Erbschein ausstellen.

Bei gesetzlicher Erbfolge regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (vgl. §§ 1922 ff. BGB), wer Erbe wird: vorrangig sind die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel), danach die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (z.B. Geschwister des Erblassers), danach die Großeltern und deren Abkömmlinge und schließlich die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Der Ehegatte ist zusätzlich kraft Gesetzes erbberechtigt. Adoptierte Kinder stehen biologischen gleich; vorverstorbenen Erben treten deren Abkömmlinge durch Erbfolge nach Stämmen (Repräsentation) an deren Stelle. Ohne letztwillige Verfügung kann das Nachlassgericht einen Erbschein erteilen, der Erben ausweist. Strittige Sachverhalte wie die Anfechtung eines Testaments, Vaterschaftsstreit oder Ausschlagung sind in der Praxis verbreitet und führen häufig zu Erbstreitigkeiten.. Beispiel: Stirbt A ohne Testament und hinterlässt Ehepartner B und zwei gemeinsame Kinder, gelten B und die zwei Kinder als gesetzliche Erben; der Nachlass wird nach den gesetzlichen Regeln zwischen ihnen verteilt, wobei der Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft) die Anteilsberechnung beeinflusst. Eine individuelle bzw. von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung des Erbes ist nur durch eine letztwillige Verfügung, wie ein Testament oder einen Erbvertrag, möglich.

Unsere Leistungen bei Fragen zur gesetzlichen Erbfolge

  • Erstberatung zur Stellung als gesetzlicher Erbe oder zur Auswirkung fehlender letztwilliger Verfügungen.
  • Erbenermittlung und Prüfung von Familienstand, Abstammung und Adoptionsfällen.
  • Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht und Vertretung im Verfahren.
  • Prüfung und Durchsetzung von Ausschlagungen, Erbunwürdigkeit, Anfechtungen und Pflichtteilsansprüchen.
  • Gestaltung von Testamenten/Erbverträgen zur Vermeidung gesetzlicher Erbfolge und zur steuerlichen Optimierung.
  • Vermögenssicherung, Nachlassverwaltung und Durchführung der Erbauseinandersetzung inkl. außergerichtlicher Einigung oder Klageführung.

Wir arbeiten präzise: Dokumentenprüfung, rechtliche Einschätzung nach BGB, Schritt-für-Schritt-Verfahren beim Nachlassgericht und prozessuale Vertretung. Auf Wunsch erstellen wir eine Kostenschätzung und begleiten Sie bis zur abschließenden Vermögensverteilung.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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