Wer darf den Erbschein beantragen?

Jeder Erbe hat das Recht, einen Erbschein zu beantragen. Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn von mehreren Miterben nur einer den Antrag stellt.

Der Erbschein ist ein amtlicher Nachweis der Erbenstellung und wird vom Nachlassgericht erteilt, wenn der Antragsteller seine Berechtigung glaubhaft macht. Antragsteller sind regelmäßig gesetzliche Erben, testamentarische Erben und deren gesetzliche Vertreter. Zudem können auch eingesetzte Testamentsvollstrecker sowie Nachlassverwalter entsprechende Anträge stellen. Typische Unterlagen beim Antrag: Sterbeurkunde, Auszüge aus Geburts- und Familienstammbüchern, Abschrift des Testaments oder die Eröffnungsniederschrift, Ausweiskopien aller Beteiligten sowie Nachweise über Abstammung oder Adoption. Das Gericht prüft die Unterlagen, kann Beteiligte vernehmen und bei Streitigkeiten Ergänzungsbeweise anordnen; die Entscheidung dauert je nach Komplexität Wochen bis Monate. Beispiel: Stirbt ein Alleinverdiener und die Bank verlangt einen Erbschein zur Kontofreigabe, reicht ein Kind als gesetzlicher Erbe Sterbeurkunde, Geburtsurkunde und Ausweiskopie ein; das Gericht erteilt nach Prüfung den Erbschein, mit dem die Bank die Kontovollmacht und Auszahlung gestattet. Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert; bei Anfechtungen können zusätzlich gerichtliche Verfahrenskosten entstehen.

Unsere Leistungen beim Erbschein

  • Prüfung der Anspruchsgrundlage: Wir analysieren Testamente, gesetzliche Erbfolge und mögliche Pflichtteilsansprüche.
  • Zusammenstellung der Unterlagen: Beschaffung und formgerechte Aufbereitung von Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Eröffnungsniederschrift und Nachweisen zur Abstammung.
  • Formulierung und Einreichung des Antrags: Fristgerechte Erstellung des Erbscheinsantrags samt Anlagen und Gebührenantrag beim zuständigen Nachlassgericht.
  • Vertretung vor dem Nachlassgericht: Prozessuale Vertretung, Beweiserhebung und Vernehmungen koordinieren wir für Sie.
  • Konfliktmanagement: Bei Erbstreitigkeiten oder Anfechtungen führen wir Verhandlungen, vertreten Sie in streitigen Verfahren und prüfen Alternativen wie vorläufige Nachlassverwaltung oder Vollmachten.
  • Kostentransparenz und Beratung: Wir schätzen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren und geben eine Empfehlung zu wirtschaftlich sinnvollen Schritten.
Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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