Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben?

Bei Trennung entscheidet entweder eine Einigung zwischen den Partnern oder das Familiengericht, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt – unabhängig vom Eigentum.

Wer nach einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleibt, richtet sich primär nach dem dringenderen Nutzungsinteresse. Dies kann unabhängig von Mieteigentum oder Mietvertrag sein. Meist verbleibt derjenige mit Kindern, gesundheitlicher Einschränkung oder keiner alternativen Wohnmöglichkeit. Die rechtliche Grundlage bildet § 1361b BGB bei verheirateten Paaren oder § 745 Abs. 2 BGB bei Miteigentum unverheirateter Partner. Ein Beispiel: Anna und Markus leben in einer gemeinsamen Eigentumswohnung. Nach der Trennung möchte Markus ausziehen, doch besteht auf seinem Verbleib. Anna lebt dort mit dem gemeinsamen Kind, arbeitet halbtags und hat keine familiäre Unterstützung. Markus ist Vollzeit berufstätig und besitzt eine Eigentumswohnung in anderer Stadt. Das Familiengericht überträgt Anna vorübergehend das alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung aufgrund des Kindeswohls und ihrer begrenzten Möglichkeiten. Markus erhält in der Regel keinen finanziellen Ausgleich, da das Kindeswohl überwiegt. Der ausgezogene Partner kann jedoch in bestimmten Fällen eine sogenannte Nutzungsentschädigung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB). Zu beachten ist, dass diese Regelungen meist nur vor der Scheidung greifen. Nach der Scheidung können Eigentumsrechte stärker berücksichtigt werden. Spätestens dann sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um Nachteile zu vermeiden.

Unsere Unterstützung bei Wohnungsfragen nach Trennung

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu Ihrem Nutzungsanspruch der gemeinsamen Wohnung. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor dem Familiengericht.

  • Prüfung Ihrer Nutzungsrechte gemäß BGB und derzeitiger Wohnsituation
  • Erarbeitung einer fairen Einigung mit dem Ex-Partner oder dessen Anwalt
  • Einreichung eines Antrags auf Wohnungszuweisung beim Familiengericht
  • Beratung zu finanziellen Ansprüchen wie Nutzungsentschädigung oder Unterhalt
  • Langfristige Regelungen zur Wohnnutzung nach der Scheidung

Wir sorgen für rechtssichere Lösungen, die insbesondere Kindeswohl und soziale Umstände berücksichtigen.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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