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Wer haftet bei Schäden im Gemeinschaftseigentum?

Für Schäden im Gemeinschaftseigentum haftet grundsätzlich die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Kosten der Schadensbeseitigung werden auf sämtliche Eigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil verteilt. Es sei denn, ein Miteigentümer hat den Schaden schuldhaft verursacht.

Beschädigt beispielsweise ein geplatztes Rohr die Fassade eines Wohnhauses, handelt es sich in der Regel dabei um einen Schaden am Gemeinschaftseigentum. Die Wohnungseigentümergemeinschaft trägt die Verantwortung für Wartung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und haftet daher auch für dessen Schäden. Die Kosten zur Schadenbeseitigung werden auf alle Eigentümer gemäß ihrem Miteigentumsanteil umgelegt. Wurde der Schaden jedoch durch das Verschulden eines Eigentümers oder eines Dritten verursacht, kann die Gemeinschaft diesen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Beispiel: Übersieht ein Eigentümer eine undichte Leitung in seinem Sondereigentum und verursacht somit einen massiven Wasserschaden im Bereich der tragenden Wände (Gemeinschaftseigentum), kann die Eigentümergemeinschaft grundsätzlich Rückgriff beim Verursacher nehmen. Es ist ratsam, sich bezüglich der Kostentragungspflichten und Haftungsfragen anwaltlich beraten zu lassen, da Einzelfallumstände und Regelungen der Teilungserklärung eine Rolle spielen können.

Unsere Unterstützung bei Haftungsfragen zum Gemeinschaftseigentum

  • Prüfung der Haftungslage: Analyse, ob Gemeinschaft, Einzel-Eigentümer oder Dritte für den Schaden aufkommen müssen.
  • Beratung der Eigentümergemeinschaft: Klärung der Kostenverteilung und Vertretung bei Meinungsverschiedenheiten.
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen: Geltendmachung von Schadensersatzforderungen und juristische Unterstützung bei gerichtlichen sowie außergerichtlichen Auseinandersetzungen.
  • Schnittstellenklärung Versicherung: Prüfung und Beratung zur Deckung durch Gebäudebzw. Haftpflichtversicherung.

Wir bieten zielgerichtete Lösungen für Wohnungseigentümer und Verwalter und setzen uns kompetent für Ihre Interessen ein.

Stand: 30.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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