Bei unautorisierten Lastschriften haftet grundsätzlich die Bank und muss dem Kontoinhaber den belasteten Betrag unverzüglich erstatten, sofern der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Gemäß § 675u BGB muss die Zahlstelle (Bank) dem Zahler den Betrag einer nicht genehmigten Lastschrift unverzüglich wieder gutschreiben. Vorausgesetzt, der Kunde hat selbst keine grobe Fahrlässigkeit begangen (zum Beispiel PIN offen liegen lassen oder Zahlungsdaten ungesichert weitergegeben). Beispiel: Ein Kontoinhaber stellt fest, dass sein Konto durch eine unbekannte Lastschrift belastet wurde. Er informiert seine Bank umgehend; die Bank überprüft und stellt fest, dass keine Einzugsermächtigung vorlag. In diesem Fall muss die Bank den abgebuchten Betrag umgehend erstatten. Der Kunde trägt nur dann das Risiko, wenn ihm Manipulation oder grob fahrlässiges Verhalten nachweisbar ist. Die Frist zur Rückgabe von SEPA-Lastschriften beträgt grundsätzlich acht Wochen ab Belastungsbuchung, bei nicht autorisierten Zahlungen sogar 13 Monate.
Unsere Unterstützung bei unautorisierten Lastschriften
Prüfung des Einzelfalls: Wir analysieren Ihre Kontoauszüge und Korrespondenz mit der Bank, um unautorisierte Lastschriften zweifelsfrei festzustellen.
Rechtsdurchsetzung: Wir setzen Ansprüche auf Erstattung bei der Bank konsequent durch – außergerichtlich und, falls nötig, gerichtlich.
Beratung für Kontosicherheit: Wir geben konkrete Handlungsempfehlungen, um künftige Risiken durch Missbrauch und unautorisierte Zahlungen zu minimieren.
Fristenmanagement: Wir achten auf die maßgeblichen Rückgabefristen, um Verzugs- und Verjährungsrisiken für Sie zu vermeiden.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
Kanzlei
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.