Wer hat Anspruch auf Unterhalt?
Unsere Unterstützung beim Unterhalt
Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht berät umfassend zu möglichen Unterhaltsansprüchen und vertritt Sie außergerichtlich sowie gerichtlich. Wir prüfen konkret:
- Ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht
- Wie sich das unterhaltsrelevante Einkommen berechnet
- Wie fiktives Einkommen bei Erwerbsobliegenheit berücksichtigt wird
- Ob Anpassungen bei veränderten Lebensverhältnissen möglich sind
Wir vertreten Sie:
- In Verhandlungen über Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt
- Bei Berechnung und Geltendmachung von Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
- In Abänderungsverfahren bei veränderten Einkommensverhältnissen
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Ersteinschätzung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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