Wer ist im Sinne des Familienrechts verwandt?
Unsere Unterstützung im Familienrecht bei verwandtschaftlichen Fragen
Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten umfassend bei allen juristischen Fragestellungen zur Verwandtschaft im Familienrecht. Dies ist insbesondere bei Unterhaltsfragen, Sorge- und Umgangsrecht, Pflichtteilansprüchen und Adoption relevant.
- Beratung zur gesetzlichen Verwandtschaft: Klärung, wer rechtlich verwandt ist und welche Rechte und Pflichten daraus entstehen.
- Unterhaltsrechtliche Prüfung: Analyse der Unterhaltspflicht im Verhältnis zu Verwandten in gerader oder Seitenlinie sowie bei Stief- und Schwägerschaft.
- Vertretung in Streitfällen: Rechtliche Vertretung bei Problemen rund um Unterhaltsansprüche, Kindschaftsrecht oder Erbrecht.
- Adoptionsberatung: Unterstützung bei der rechtssicheren Begründung eines verwandtschaftlichen Verhältnisses durch Adoption, mit allen gesetzlichen Auswirkungen.
Durch unsere Spezialisierung im Familienrecht gewährleisten wir eine praxisorientierte, effiziente und rechtssichere Beratung bei allen Fragen, wo Verwandtschaftsverhältnisse juristisch relevant sind.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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