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Wer ist im Sinne des Familienrechts verwandt?

Verwandt im familienrechtlichen Sinne sind Personen, die voneinander in gerader Linie abstammen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel) oder einen gemeinsamen Vorfahren haben (z. B. Geschwister, Cousins). Schwägerschaft zählt nicht zur Verwandtschaft.
Im Familienrecht umfasst der Begriff 'Verwandtschaft' gemäß § 1589 BGB Personen, die in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel) oder in der Seitenlinie (Geschwister, Onkel, Nichten etc.) von einem gemeinsamen Vorfahren abstammen. In gerader Linie bedeutet, dass eine Person direkt von der anderen abstammt, während in der Seitenlinie beide von derselben dritten Person abstammen. Verwandtschaft wirkt sich auf zahlreiche rechtliche Aspekte aus, z. B. Unterhaltspflichten, Erbrecht oder das Umgangsrecht. Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter lebt mit ihrem Sohn. Der Sohn ist ihr in gerader Linie verwandt, wodurch gemäß § 1601 BGB eine gesetzliche Unterhaltspflicht der Mutter für das Kind besteht. Würde hingegen der Bruder der Mutter (also der Onkel des Kindes) gefragt, wäre er nur in der Seitenlinie mit dem Kind verwandt. Daher ist er dem Kind rechtlich nicht unterhaltspflichtig, es sei denn, außergewöhnliche Umstände begründen eine solche Pflicht. Schwäger und Schwägerinnen zählen nicht zur Verwandtschaft, sondern zur Schwägerschaft (§ 1590 BGB), was weniger rechtliche Verpflichtungen mit sich bringt. Adoption führt rechtlich zur Entstehung eines verwandtschaftlichen Verhältnisses.

Unsere Unterstützung im Familienrecht bei verwandtschaftlichen Fragen

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten umfassend bei allen juristischen Fragestellungen zur Verwandtschaft im Familienrecht. Dies ist insbesondere bei Unterhaltsfragen, Sorge- und Umgangsrecht, Pflichtteilansprüchen und Adoption relevant.

  1. Beratung zur gesetzlichen Verwandtschaft: Klärung, wer rechtlich verwandt ist und welche Rechte und Pflichten daraus entstehen.
  2. Unterhaltsrechtliche Prüfung: Analyse der Unterhaltspflicht im Verhältnis zu Verwandten in gerader oder Seitenlinie sowie bei Stief- und Schwägerschaft.
  3. Vertretung in Streitfällen: Rechtliche Vertretung bei Problemen rund um Unterhaltsansprüche, Kindschaftsrecht oder Erbrecht.
  4. Adoptionsberatung: Unterstützung bei der rechtssicheren Begründung eines verwandtschaftlichen Verhältnisses durch Adoption, mit allen gesetzlichen Auswirkungen.

Durch unsere Spezialisierung im Familienrecht gewährleisten wir eine praxisorientierte, effiziente und rechtssichere Beratung bei allen Fragen, wo Verwandtschaftsverhältnisse juristisch relevant sind.

Stand: 09.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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