Wer sind gesetzliche Erben erster Ordnung?

Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder und deren Nachkommen. Adoptierte, eheliche, nichteheliche und posthum geborene Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Die Erbanteile verteilen sich nach dem Stammesprinzip (Repräsentation).

Nach deutschem Erbrecht gehören zur ersten Ordnung ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers: Kinder, Enkel, Urenkel usw. Lebende Kinder erben zu gleichen Teilen; stirbt ein Kind vor dem Erblasser, treten dessen Abkömmlinge an dessen Stelle (Stammes- bzw. Repräsentationsprinzip). Adoptierte Kinder stehen leiblichen Kindern gleich; auch posthum geborene Kinder sind erbberechtigt. Kinder haben außerdem einen Anspruch auf den Pflichtteil, selbst wenn sie testamentarisch enterbt wurden. Beispiel: A hinterlässt ein Vermögen von 90.000 EUR und hatte drei Kinder B (vorverstorben, hinterlässt zwei Kinder), C und D. Die Erbquoten werden nach Stämmen gebildet: ursprünglich drei Stämme → jedes Stamm erhält 1/3 = 30.000 EUR; B ist vorverstorben, daher teilen sich Bs zwei Kinder diesen Stamm und bekommen je 15.000 EUR; C und D jeweils 30.000 EUR. Lebt ein Ehegatte, wirkt dessen gesetzlicher Erbteil und ggf. der Zugewinnausgleich zusätzlich. Der Ehegatte hat eine eigene Sonderstellung in der gesetzlichen Erbfolge. Bei Unklarheiten über Verwandtschaftsverhältnisse, Abstammungsnachweise oder Pflichtteilsansprüche ist genaue Prüfung erforderlich.

Unsere Leistungen bei Fragen zur Erben erster Ordnung

Wir unterstützen Sie praxisnah und zielorientiert bei allen Schritten rund um die Erbfolge der ersten Ordnung. Wichtige Leistungen:

  • Feststellung der gesetzlichen Erben und Prüfung der Abstammungsverhältnisse (z. B. Geburtsurkunden, Adoptionsnachweise, Vaterschaftsanerkennung).
  • Berechnung der Erbquoten nach dem Stammesprinzip und Erstellung verständlicher Verteilungsübersichten.
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, inklusive Prüfung von Abfindungs- und Vergleichsangeboten.
  • Testamentsprüfung und Erbauseinandersetzung, Beratung zu Erbverträgen, Ausschlagung oder Annahme der Erbschaft.
  • Vertretung vor Gericht (Erbauskunft, Teilungsverfahren, Pflichtteilsprozesse) und außergerichtliche Mediation zwischen Erben.

Vorgehen: Wir analysieren Ihre Unterlagen, klären die rechtliche Stellung der Beteiligten und empfehlen konkrete Schritte mit Kostenschätzung. Kontaktieren Sie uns zur kurzfristigen Erstprüfung und Terminvereinbarung.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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