Wer trägt das Risiko bei einer Fehlüberweisung?
Das Risiko einer Fehlüberweisung trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Bei einer Geldüberweisung trägt der Überweisende das Risiko, dass die Zahlung ordnungsgemäß beim Gläubiger eingeht. Der Zahlungsdienstleister, also die Bank, haftet in der Regel bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, insbesondere besteht die Pflicht zur unverzüglichen Erstattung des Betrags an den Zahler, sofern keine grobe Fahrlässigkeit des Kunden vorliegt (§§ 675u, 675v BGB). Seit dem 9. Oktober 2025 gilt außerdem die neue Regelung der verpflichtenden Empfängerprüfung (Verification of Payee), bei der die Banken eine falsche IBAN mit dem Namen abgleichen müssen.
Bei einer Fehlüberweisung – etwa durch Eingabe einer falschen IBAN – haftet zunächst der Absender, da Überweisungen nach den vom Kunden angegebenen Daten durchgeführt werden (§ 675v BGB). Beispiel: Überweist ein Kunde versehentlich 1.500 € an eine falsche Kontonummer, muss seine Bank den Betrag auftragsgemäß auszahlen. Der Kunde muss seine Bank unverzüglich über den Fehler informieren. Bei fehlender Zustimmung des Empfängers können zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden. Wurde der Fehler jedoch von der Bank verschuldet (z. B. trotz korrekter Angaben), muss diese den Schaden ersetzen. Schnelles Handeln erhöht die Erfolgschancen bei der Rückholung erheblich.
Unsere Unterstützung bei Fehlüberweisungen
- Prüfung Ihres Einzelfalls nach BGB- und Zahlungsdiensterecht
- Korrespondenz mit der empfangenden Bank und dem Empfänger für Rücküberweisungen
- Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen und Anspruchsdurchsetzung bei unberechtigter Bereicherung
- Rechtsvertretung gegenüber Banken, wenn diese fehlerhaft agiert haben
- Beratung zum Haftungsumfang und präventive Maßnahmen zur Risikovermeidung
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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