In der Regel haftet die Bank für Verluste, sofern der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Der Kunde muss den Betrug unverzüglich melden. Bei grober Fahrlässigkeit, z. B. Weitergabe von Zugangsdaten, haftet der Kunde selbst.
Kommt es zu einem betrügerischen Zugriff auf ein Online-Bankkonto, ist meist die Bank gemäß § 675u BGB zum Ersatz des Schadens verpflichtet, sofern der Kontoinhaber nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Ein konkreter Fall: Ein Kunde erhält eine täuschend echte Phishing-Mail, gibt aber keines seiner Sicherheitsmerkmale preis. Betrüger erlangen dennoch Zugriff und transferieren Geld. Der Kunde bemerkt den Betrug, informiert sofort die Bank und erstattet Anzeige. In dieser Konstellation haftet die Bank, da der Kunde weder selbst gehandelt noch fahrlässig Zugangsdaten weitergegeben hat. Handelt der Kunde allerdings grob fahrlässig, zum Beispiel indem er TANs oder Passwörter offenbart oder auf bekannte Sicherheitswarnungen nicht reagiert, kann die Bank gemäß § 675v Abs. 3 BGB die Haftung ablehnen. Die genaue Sachlage, z. B. besondere Phishing-Methoden, technische Lücken oder widersprüchliches Bankverhalten, sind stets individuell zu prüfen. Das Recht zur Rückbuchung ist zudem an Fristen gebunden.
So unterstützt Sie unsere Kanzlei beim Thema Online-Banking-Betrug
Prüfung der Haftungsverteilung: Wir analysieren Ihren Fall im Detail, bewerten das Vorliegen von Fahrlässigkeit und überprüfen die Erfolgsaussichten einer Erstattung durch die Bank.
Kommunikation mit der Bank: Wir übernehmen die rechtssichere Korrespondenz, setzen Ihre Ansprüche durch und begleiten Sie bei der Schadensmeldung.
Vertretung im Streitfall: Falls notwendig vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Banken oder Zahlungsdienstleistern.
Beratung und Prävention: Wir informieren Sie zu aktuellen Betrugsmethoden und geben Tipps, wie Sie sich künftig besser gegen Online-Betrug schützen können.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
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Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.