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Wer trägt Erschließungskosten?

Die Erschließungskosten werden überwiegend vom Grundstückseigentümer getragen. Die Gemeinde erhebt dazu einen Erschließungsbeitrag gemäß BauGB. In bestimmten Fällen können auch andere Beteiligte anteilig kostenpflichtig sein.

Erschließungskosten entstehen, wenn ein Grundstück erstmals durch öffentliche Infrastruktur wie Straßen, Wege, Kanalisation oder Versorgungsleitungen erschlossen wird. Nach § 127 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Eigentümer des Grundstücks beitragspflichtig, sobald die Erschließungsanlagen hergestellt und nutzbar sind. Ein Beispiel: Bei der Ausweisung eines neuen Wohngebiets stellt die Stadt neue Straßen und Leitungen her. Die hierbei entstandenen Kosten werden per Bescheid auf die Eigentümer der betroffenen Grundstücke umgelegt, meist anteilig nach Grundstücksgröße und -länge zur Straße. Der kommunale Anteil liegt meist bei 10%, der Rest bei den Eigentümern. Sind mehrere Eigentümer betroffen, erfolgt die Kostenverteilung anhand gesetzlicher Vorgaben, etwa dem Verhältnis der Grundstücksflächen oder Baulängen zur Straße. Bei Unstimmigkeiten können fehlerhafte Bescheide, zu hohe Beiträge oder falsche Berechnungsgrundlagen angegriffen werden.

Wie wir Sie bei Erschließungskosten unterstützen

  • Prüfung und Anfechtung von Beitragsbescheiden
  • Rechtsberatung zur Kostentragung gemäß BauGB
  • Vertretung bei Verhandlungen mit Kommunen und Behörden
  • Begleitung von Widerspruchs- und Klageverfahren bei fehlerhaften oder zu hohen Forderungen
  • Beratung zu Verteilung und Kostenübernahme bei Grundstücksteilungen oder Eigentümergemeinschaften

Dank unserer Spezialisierung im Bau- und Planungsrecht bieten wir zielgerichtete Lösungen für Eigentümer, Investoren und Bauherren.

Stand: 25.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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