Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Wer trägt Reparaturkosten?

Der Vermieter trägt in der Regel die Reparaturkosten für Mängel oder Schäden, sofern sie nicht durch den Mieter verursacht wurden oder Kleinreparaturklauseln greifen. Kleinreparaturen bis zu einer festgelegten Obergrenze pro Jahr können auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder mutwillige Zerstörung muss stets der Mieter zahlen.

Die Instandhaltung der Mietsache obliegt grundsätzlich dem Vermieter (§ 535 BGB). Er muss bestehende Mängel oder Schäden, die nicht vom Mieter verursacht wurden, auf eigene Kosten beseitigen. Ausnahme: Über eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag können einfache Reparaturen an Installationen des täglichen Gebrauchs (z.B. Wasserhahn, Lichtschalter) und bis zu einer festgelegten Höchstsumme pro Reparatur/Kalenderjahr auf den Mieter umgelegt werden. Wird beispielsweise in einer Mietwohnung der Wasserhahn undicht, muss der Vermieter reparieren, sofern keine Kleinreparaturklausel vereinbart wurde oder die Kosten die vereinbarte Obergrenze überschreiten. Hat der Mieter den Defekt fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, etwa durch grobe Unsachgemäßheit, trägt er die Reparaturkosten selbst. Wichtig: Nicht selten sind Klauseln zu Kleinreparaturen in Mietverträgen unwirksam, wenn Höchstbeträge fehlen oder zu hoch angesetzt sind. Im Streitfall lohnt sich eine Überprüfung des Einzelfalls.

So unterstützt Sie unsere Kanzlei zum Thema Reparaturkosten

  • Vertragsprüfung: Wir prüfen Ihre Mietverträge auf wirksame oder unwirksame Kleinreparaturklauseln.
  • Rechtsberatung: Wir erklären Ihnen klar, wer im konkreten Fall zahlungspflichtig ist und ob eine Kostenübernahme gerechtfertigt ist.
  • Vertretung gegenüber Vermieter/Mieter: Wir setzen Ihre Ansprüche notfalls auch außergerichtlich oder gerichtlich durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Stand: 31.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.