Wer trägt Reparaturkosten?
Der Vermieter trägt in der Regel die Reparaturkosten für Mängel oder Schäden, sofern sie nicht durch den Mieter verursacht wurden oder Kleinreparaturklauseln greifen. Kleinreparaturen bis zu einer festgelegten Obergrenze pro Jahr können auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder mutwillige Zerstörung muss stets der Mieter zahlen.
Die Instandhaltung der Mietsache obliegt grundsätzlich dem Vermieter (§ 535 BGB). Er muss bestehende Mängel oder Schäden, die nicht vom Mieter verursacht wurden, auf eigene Kosten beseitigen. Ausnahme: Über eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag können einfache Reparaturen an Installationen des täglichen Gebrauchs (z.B. Wasserhahn, Lichtschalter) und bis zu einer festgelegten Höchstsumme pro Reparatur/Kalenderjahr auf den Mieter umgelegt werden. Wird beispielsweise in einer Mietwohnung der Wasserhahn undicht, muss der Vermieter reparieren, sofern keine Kleinreparaturklausel vereinbart wurde oder die Kosten die vereinbarte Obergrenze überschreiten. Hat der Mieter den Defekt fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, etwa durch grobe Unsachgemäßheit, trägt er die Reparaturkosten selbst. Wichtig: Nicht selten sind Klauseln zu Kleinreparaturen in Mietverträgen unwirksam, wenn Höchstbeträge fehlen oder zu hoch angesetzt sind. Im Streitfall lohnt sich eine Überprüfung des Einzelfalls.
So unterstützt Sie unsere Kanzlei zum Thema Reparaturkosten
- Vertragsprüfung: Wir prüfen Ihre Mietverträge auf wirksame oder unwirksame Kleinreparaturklauseln.
- Rechtsberatung: Wir erklären Ihnen klar, wer im konkreten Fall zahlungspflichtig ist und ob eine Kostenübernahme gerechtfertigt ist.
- Vertretung gegenüber Vermieter/Mieter: Wir setzen Ihre Ansprüche notfalls auch außergerichtlich oder gerichtlich durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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