Wer verwaltet das Erbe eines minderjährigen Kindes?

Das Erbe eines minderjährigen Kindes verwalten grundsätzlich seine gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern. Fehlen die Eltern oder sind sie verhindert, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der die Vermögenssorge übernimmt.

Bei Minderjährigen üben die gesetzlichen Vertreter (meist die Eltern) die Vermögenssorge für das Erbe aus; diese Pflicht unterliegt der Aufsicht des Familiengerichts und ist auf das Wohl des Kindes auszurichten. Für erhebliche Verfügungen über den Nachlass — etwa Verkauf einer geerbten Immobilie oder umfangreiche Geldverfügungen — braucht der Vertreter meist die Genehmigung des Familiengerichts oder es wird ein vom Gericht bestellter Nachlasspfleger eingesetzt. Beispiel: Die 12-jährige Lena erbt von ihrer Großmutter eine Wohnung und 50.000 €. Sind beide Elternteile vorhanden, verwalten sie das Geld und die Immobilie; für einen Verkauf der Wohnung müssen sie vorab gerichtliche Zustimmung einholen. Sind die Eltern verstorben, bestellt das Familiengericht einen Vormund, der die Verwaltung übernimmt; Banken verlangen oft zusätzlich gerichtliche Nachweise oder legen Konten als Sperrkonten an, bis die Vertretung geklärt ist. Außerdem kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der den Nachlass unabhängig vom gesetzlichen Vertreter verwaltet. Ziel ist immer, das Vermögen des Kindes zu erhalten und Interessen des Minderjährigen zu wahren.

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Erbfolge und Vertretung: Wir prüfen, wer gesetzlicher Vertreter ist und vertreten Ihr Kind gegenüber Banken und Behörden.
  • Antragstellung beim Familiengericht: Wir stellen Anträge zur Bestellung eines Vormunds oder Nachlasspflegers sowie für gerichtliche Zustimmungen zu größeren Verfügungen.
  • Verhandlungen mit Banken: Wir klären Anforderungen für Auszahlungen, richten Sperrkonten ein und sorgen für rechtskonforme Kontoführung.
  • Begleitung bei Immobilien und Nachlassverwaltung: Verkauf, Vermietung oder Werterhalt geerbter Immobilien — wir holen notwendige Genehmigungen ein und führen die Verhandlungen.
  • Testamentsvollstreckung und Vorsorge: Wir prüfen Testamente, setzen Testamentsvollstrecker durch.

Wir arbeiten zielorientiert, dokumentieren alle Schritte und sichern das Vermögen des minderjährigen Erben. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Prüfung Ihres Falls.

Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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