Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Reparatur, medizinische Behandlung, Mietwagen oder Nutzungsausfall sowie sonstige Schadensersatzansprüche. Geschädigte können diese Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen; die Versicherung erstattet in der Regel auch notwendige Anwaltskosten.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haftet grundsätzlich der Fahrer, der den Unfall verschuldet hat; seine Haftpflichtversicherung übernimmt die erforderlichen Kosten für Sachschaden, Heilbehandlung, Verdienstausfall, angemessenen Nutzungsausfall oder Mietwagen sowie ggf. Schmerzensgeld. Maßgeblich sind Nachweise: Fotos, Unfallbericht, Zeugenaussagen und ein technisches Gutachten oder Kostenvoranschläge. Beispiel: Fahrer A wird an einer Ampel von B hinten angefahren; B ist alleinverschuldet. B’s Haftpflicht zahlt Kfz-Reparatur 5.000 €, Mietwagenkosten 10 Tage á 40 € = 400 €, Heilbehandlung 600 € und erstattet nach Prüfung außerdem Anwaltskosten, wenn A einen Rechtsanwalt beauftragt. Wichtig: Ansprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht und dokumentiert werden; die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre (Beginn: Jahresende des Schadensjahres beziehungsweise Kenntnis von Schaden und Schädiger). Kommt es zu Streit über Haftung oder Höhe des Schadens, sind Gutachten, Zeugenbefragungen und ggf. gerichtliche Schritte nötig. Wer seine Ansprüche vorschnell gegenüber der eigenen Kaskoversicherung abwickelt, sollte auf mögliche Rückgriffsansprüche achten.
Leistungen der Kanzlei
Erstberatung zur kostenlosen Einschätzung von Haftung und Erfolgsaussichten.
Schadensermittlung und Beweissicherung: Fotos, Zeugenauskünfte, Aufbereitung von Gutachten.
Forderungsdurchsetzung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung inklusive Mietwagen-/Nutzungsausfallberechnung und Schmerzensgeldbemessung.
Kommunikation mit Versicherungen und Verhandlung über Abfindungsangebote.
Durchsetzung gerichtlich und außergerichtlich, inkl. Zuarbeit für Sachverständige und Begleitung vor Gericht.
Abrechnungsklärung bei Inanspruchnahme eigener Kasko, Prüfung von Regressrisiken.
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LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
Kanzlei
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.