Wer zahlt bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Reparatur, medizinische Behandlung, Mietwagen oder Nutzungsausfall sowie sonstige Schadensersatzansprüche. Geschädigte können diese Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen; die Versicherung erstattet in der Regel auch notwendige Anwaltskosten.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haftet grundsätzlich der Fahrer, der den Unfall verschuldet hat; seine Haftpflichtversicherung übernimmt die erforderlichen Kosten für Sachschaden, Heilbehandlung, Verdienstausfall, angemessenen Nutzungsausfall oder Mietwagen sowie ggf. Schmerzensgeld. Maßgeblich sind Nachweise: Fotos, Unfallbericht, Zeugenaussagen und ein technisches Gutachten oder Kostenvoranschläge. Beispiel: Fahrer A wird an einer Ampel von B hinten angefahren; B ist alleinverschuldet. B’s Haftpflicht zahlt Kfz-Reparatur 5.000 €, Mietwagenkosten 10 Tage á 40 € = 400 €, Heilbehandlung 600 € und erstattet nach Prüfung außerdem Anwaltskosten, wenn A einen Rechtsanwalt beauftragt. Wichtig: Ansprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht und dokumentiert werden; die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre (Beginn: Jahresende des Schadensjahres beziehungsweise Kenntnis von Schaden und Schädiger). Kommt es zu Streit über Haftung oder Höhe des Schadens, sind Gutachten, Zeugenbefragungen und ggf. gerichtliche Schritte nötig. Wer seine Ansprüche vorschnell gegenüber der eigenen Kaskoversicherung abwickelt, sollte auf mögliche Rückgriffsansprüche achten.

Leistungen der Kanzlei

  • Erstberatung zur kostenlosen Einschätzung von Haftung und Erfolgsaussichten.
  • Schadensermittlung und Beweissicherung: Fotos, Zeugenauskünfte, Aufbereitung von Gutachten.
  • Forderungsdurchsetzung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung inklusive Mietwagen-/Nutzungsausfallberechnung und Schmerzensgeldbemessung.
  • Kommunikation mit Versicherungen und Verhandlung über Abfindungsangebote.
  • Durchsetzung gerichtlich und außergerichtlich, inkl. Zuarbeit für Sachverständige und Begleitung vor Gericht.
  • Abrechnungsklärung bei Inanspruchnahme eigener Kasko, Prüfung von Regressrisiken.
Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 3 und 4.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.