Wer zahlt die Abschleppkosten?
Leistungen
- Erstprüfung Ihres Sachverhalts und der Versicherungs- bzw. Vollmachtslage.
- Anspruchsprüfung und -durchsetzung gegenüber Haftpflicht-, Kasko-Versicherern und Verursachern.
- Beweissicherung: Auswertung von Abschlepprechnung, Polizeibericht, Fotos und Werkstattunterlagen.
- Regulierung: Schreiben an Versicherer, Fristsetzung, Forderungsberechnung inklusive Lager- und Bergungskosten.
- Rechtsbehelf: Vertretung in Mahnverfahren und Klagewegen sowie Verhandlungen mit Abschleppfirmen zur Gebührenreduzierung.
- Rückgriff bei Miet- oder Fremdnutzung: Durchsetzung von Regressansprüchen gegen verantwortliche Dritte.
Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz, prüfen die Erstattungsfähigkeit einzelner Kostenposten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, damit Sie keine unnötigen Abschleppkosten tragen müssen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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