Wer zahlt die Kosten des Verfahrens?
Unsere Unterstützung bei Verfahrenskosten im Familienrecht
Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu allen Fragen der Kostenverteilung im Familienverfahren. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und vertreten Ihre Interessen zielgerichtet vor Gericht. Unser Leistungsspektrum:
- Kostenaufklärung: Verständliche Darstellung aller anfallenden Kosten und wer sie zu tragen hat
- Verfahrenskostenhilfe: Prüfung Ihrer Anspruchsgrundlage und vollständige Antragsstellung
- Kostenminimierung: Strategische Planung des Verfahrens zur Vermeidung unnötiger Ausgaben
- Vertretung bei Gericht: Durchsetzung Ihrer Interessen, auch hinsichtlich der Erstattungspflichten
Dank unserer Spezialisierung im Familienrecht erkennen wir früh Kostenschwerpunkte und beraten Sie vorausschauend – für Rechtssicherheit und finanzielle Planbarkeit.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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