Wer zahlt die Scheidungskosten?

Grundsätzlich teilen sich die Ehepartner die Gerichtskosten. Jeder trägt seine Anwaltskosten selbst, sofern kein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt wird.
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Die Gerichtskosten werden üblicherweise je zur Hälfte von beiden Ehepartnern getragen. Jeder Ehegatte bezahlt seinen eigenen Anwalt selbst. Wird die Scheidung nur von einem Ehegatten beantragt, benötigt rechtlich nur dieser einen Anwalt. Der andere kann der Scheidung zustimmen, aber ohne eigene anwaltliche Vertretung keine weiteren Anträge stellen (z. B. zu Unterhalt oder Sorgerecht). Beispiel: Ehepaar Müller lässt sich scheiden. Frau Müller reicht über ihren Anwalt die Scheidung ein. Herr Müller stimmt zu, hat aber keinen eigenen Anwalt. Gerichtskosten in Höhe von 600 € werden zu je 300 € aufgeteilt. Frau Müller trägt zusätzlich ihre Anwaltskosten selbst (z. B. 1.500 €), Herr Müller hat keine Anwaltskosten. Wünscht er eigene Anträge oder individuellen Rechtsrat, müsste er ebenfalls einen Anwalt beauftragen. Bei geringem Einkommen kann für beide Seiten Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Wie wir Sie bei Scheidungskosten unterstützen

Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt im Familienrecht berät Sie kompetent zur fairen und möglichst kostensparenden Kostenteilung im Scheidungsverfahren. Wir unterstützen Sie bei folgenden Punkten:
  • Transparente Kostenaufstellung vor Einreichung des Scheidungsantrags
  • Beantragung von Verfahrenskostenhilfe, falls die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Beratung zur Frage, ob eine einvernehmliche Scheidung sinnvoll ist
  • Kostenaufteilung gemäß Einigung oder gerichtlicher Anordnung
  • Auf Wunsch: Scheidung mit nur einem Anwalt zur Reduzierung der Kosten
  1. Individuelle Erstberatung zum Festpreis
  2. Transparente Kommunikation aller Kosten und Gebühren
  3. Begleitung durch das gesamte Verfahren – rechtssicher und strukturiert
Kontaktieren Sie uns für eine Einschätzung Ihres Falles und möglicher Kostenübernahme durch staatliche Unterstützung oder Ihren Ehepartner.
Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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