Wie beantragt man einen Erbschein?

Den Erbschein beantragen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) durch persönlichen Vorsprachen oder schriftlichen Antrag. Beizufügen sind Sterbeurkunde, Original oder beglaubigte Abschrift des Testaments/Erbvertrags bzw. Nachweise zur gesetzlichen Erbfolge sowie ein Identitätsnachweis; das Gericht kann weitere Unterlagen fordern. Nach Prüfung erlässt das Gericht den Erbschein oder weist den Antrag zurück; bei Unklarheiten oder Streit empfiehlt sich anwaltliche Hilfe.

Vorgehen: Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Reichen Sie einen formlosen oder das Gerichtsterminal verwendeten Antrag ein und fügen Sie folgende Unterlagen bei: Sterbeurkunde, Personalausweis oder Reisepass, Original oder beglaubigte Kopie des Testaments/Erbvertrags (falls vorhanden) und Urkunden, die die Erbenstellung belegen (Geburts-, Heiratsurkunden, ggf. Erbverzichtsvereinbarungen). Das Gericht bestimmt die Erbquote und kann Auskünfte, Zeugen oder eidesstattliche Versicherungen verlangen. Gebühren und Auslagen richten sich nach dem Wert des Nachlasses; die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Gründe für Ablehnung sind unklare Testamentsauslegung, widersprechende Dokumente oder ungeklärte Erbenkonstellationen. Beispiel: Frau Müller verliert ihren Vater ohne hinterlassenes Testament; sie legt Sterbeurkunde, eigene Geburtsurkunde und die Familienstandsunterlagen vor; das Gericht prüft Zugehörigkeit anderer gesetzlicher Erben (Geschwister) und stellt bei eindeutiger Stellung einen Erbschein als Alleinerbin aus oder fordert zusätzliche Belege, wenn Zweifel bestehen. Antragsberechtigt sind insbesondere Erben, gesetzliche Vertreter minderjähriger Erben aber auch Gläubiger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung.

Unsere Leistungen zum Erbschein

Wir unterstützen Sie verbindlich und praxisorientiert beim vollständigen Erbscheinverfahren. Konkret bieten wir an:

  • Prüfung der Anspruchsgrundlage: Analyse Testamente, Erbverträge, gesetzliche Erbfolge.
  • Dokumentensichtung und -beschaffung: Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden, Beglaubigungen.
  • Erstellung und Einreichung des Antrags beim Nachlassgericht inklusive Gebührenkalkulation.
  • Vertretung vor Gericht: Kommunikation mit dem Gericht, Vorlage weiterer Nachweise, Teilnahme an Terminen.
  • Streitfall-Management: Erbauseinandersetzung, Anfechtung von Testamenten, Durchsetzung von Erbansprüchen.
  • Praktische Nachlassabwicklung: Verhandlungen mit Banken, Beschaffung von beglaubigten Erbscheinkopien.

Wir übernehmen auf Wunsch das gesamte Mandat bis zur Aushändigung des Erbscheins und beraten zu alternativen Lösungen (notarielles Verzeichnis, Erbausschlag).

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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