Wie erfährt man, wie viele Punkte man hat?
Auskunft erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aus dem Fahreignungsregister; beantragen Sie die Auskunft schriftlich per Post oder elektronisch mit Personalausweis (eID). Die Anfrage erfordert einen Identitätsnachweis (Kopie Ausweis oder eID) und wird in der Regel innerhalb weniger Wochen beantwortet.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg führt das Fahreignungsregister (FAER) und ist die einzige Stelle, die Ihnen verbindlich Auskunft über Ihre Punktezahl geben kann. Sie können die Auskunft online mit dem elektronischen Personalausweis (eID) beantragen oder schriftlich per Post unter Vorlage einer Kopie Ihres gültigen Personalausweises; die Auskunft ist in der Regel kostenfrei und dauert meist einige Wochen. Nach Erhalt sehen Sie nicht nur die aktuelle Punktezahl, sondern auch Einträge, Tage der Entstehung und gegebenenfalls das Lösch- bzw. Verjährungsdatum einzelner Eintragungen. Gegen fehlerhafte Einträge können Sie eine Berichtigung oder Löschung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Beispiel: Frau K. will nach einem Bußgeldbescheid wissen, wie viele Punkte sie hat. Sie kann ihren Punktestand online beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abfragen, indem sie die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises nutzt. Nach der Online-Auskunft erhält sie eine PDF-Datei mit allen Details. Erkennt sie, dass ein Punkt verjährt ist, kann sie die Löschung beantragen und behält die Anzahl der Punkte im Blick, um die Grenze von 8 Punkten für den Führerscheinentzug nicht zu überschreiten.
Unsere Leistungen
- Prüfung und Formulierung des Auskunftsantrags an das KBA, inklusive korrekter Identitätsnachweise.
- Einholung der Auskunft für Mandanten und Auswertung der Eintragungen mit rechtlicher Bewertung.
- Vertretung gegenüber dem KBA bei Berichtigungs- oder Löschungsbegehren sowie Einlegung von Rechtsmitteln.
- Beratung zu Folgen von Punkten für Führerscheinverlust, Aufbauseminar oder verkehrsrechtliche Sanktionen.
- Präventive Beratung bei Verkehrsverstößen und strategische Begleitung bei Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren.
Wir übernehmen die komplette Korrespondenz, Fristwahrung und, falls erforderlich, die rechtliche Vertretung vor Behörden und Gerichten, damit Ihre Rechte zeitnah durchgesetzt werden.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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