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Wie erfolgt die Bewertung von Immobilien bei Scheidung?

Die Immobilienbewertung bei Scheidung erfolgt durch ein verkehrswertbasiertes Gutachten, meist von einem neutralen Sachverständigen. Sie ist entscheidend für den Zugewinnausgleich. Alternativ können sich die Ehegatten auf einen einigen.
Bei der Scheidung wird der Immobilienwert zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs benötigt. Grundlage ist der Verkehrswert am Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags. Dieser kann durch ein Sachverständigengutachten festgestellt oder im Einvernehmen zwischen den Ehegatten geschätzt werden. Beispiel: Ein Ehepaar besitzt ein gemeinsames Haus. Es wurde 2010 für 200.000 Euro gekauft. 2023, zum Zeitpunkt der Scheidung, wird die Immobilie von einem Gutachter mit 350.000 Euro bewertet. Die Differenz (150.000 Euro) erhöht das Vermögen beider Eheleute anteilig, sofern keine abweichende Regelung (z. B. Ehevertrag) besteht. Zudem werden noch etwaige Darlehensverbindlichkeiten vom Wert abgezogen. Eine korrekte Bewertung ist essenziell, um Ansprüche korrekt zu berechnen und ungerechtfertigte Abfindungsforderungen zu vermeiden. Bei Uneinigkeit kann das Familiengericht die Bewertung anordnen. Bei gemeinsamen Eigentum stellt sich zudem die Frage nach Nutzungsentschädigung oder Übernahme durch einen Partner.

Unsere Unterstützung bei Immobilienbewertung in der Scheidung

Unsere Kanzlei begleitet Mandanten im Scheidungsverfahren mit Immobilienvermögen umfassend – juristisch und strategisch fundiert.

  • Prüfung von Eigentumsverhältnissen und Finanzierungsdetails (Eigentümer im Grundbuch, Restschulden etc.)
  • Koordination mit Sachverständigen zur objektiven Verkehrswertermittlung
  • Durchsetzung adäquater Zugewinnausgleichsansprüche auch bei komplizierten Konstellationen
  • Verhandlung von Ausgleichsregelungen (z. B. Übernahme durch einen Ehegatten, Nutzungsentschädigung)
  • Begleitung bei Teilungsversteigerung, falls keine Einigung erzielt wird

Wir vertreten Ihre Interessen konsequent – sowohl außergerichtlich als auch im familiengerichtlichen Verfahren.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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