Wie erfolgt die Einschaltung des Familiengerichts bei Sorgerechtsfragen?
Unsere Unterstützung bei Sorgerechtsverfahren
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie kompetent bei allen Fragen zum Sorgerecht. Wir begleiten Sie durch das gesamte gerichtliche Verfahren und setzen Ihre Rechte effektiv durch.
- Individuelle Erstberatung: Prüfung der Sach- und Rechtslage, Klärung geeigneter Anträge (z. B. Antrag auf Alleinsorge, Mitsorge oder Entscheidung in Einzelfragen).
- Verfahrenseinleitung: Erstellung und Einreichung von präzise formulierten Anträgen beim Familiengericht.
- Vertretung im Verfahren: Wahrnehmung von Gerichtsterminen in Ihrem Namen, Kommunikation mit Gericht, Jugendamt und Verfahrensbeistand.
- Kindeswohl im Fokus: Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Lösungswege unter Berücksichtigung des Kindesinteresses.
Kontaktieren Sie uns – wir vertreten Ihre Interessen erfahren, zielorientiert und empathisch.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
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