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Wie erfolgt die Vermögensaufteilung bei Scheidung?

Die Vermögensaufteilung erfolgt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft über den Zugewinnausgleich. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen, der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn wird hälftig geteilt. Ausnahmen bestehen bei notariellen Eheverträgen oder individueller Gütertrennung.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gehört grundsätzlich jedem Ehepartner sein gesamtes Vermögen, auch das während der Ehe erworbene. Bei Scheidung wird der sogenannte Zugewinn berechnet: Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner. Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen zahlen.
Beispiel: Ehepartner A hatte bei Eheschließung ein Vermögen von 20.000 €, bei Scheidung 120.000 €. Zugewinn: 100.000 €. Ehepartner B hatte anfangs 10.000 €, am Ende 40.000 €. Zugewinn: 30.000 €. Differenz: 70.000 €. A muss B einen Ausgleich von 35.000 € zahlen.
Berücksichtigt werden u.a. Schenkungen, Erbschaften (dem Anfangsvermögen zurechenbar), aber auch Schulden. Bei Gütertrennung erfolgt grundsätzlich keine Vermögensaufteilung, bei Eheverträgen können individuelle Regelungen getroffen sein. Bewertungen von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Pensionsansprüchen können komplex sein und erfordern ggf. Sachverständige.

So unterstützen wir Sie bei der Vermögensaufteilung

Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt im Familienrecht bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei der Vermögensaufteilung im Scheidungsfall:

  • Prüfung des Güterstands: Ermittlung, ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vorliegt
  • Zugewinnausgleich berechnen: Sorgfältige Gegenüberstellung des Anfangs- und Endvermögens beider Ehepartner
  • Beweissicherung: Unterstützung bei der Beschaffung und Bewertung von Vermögensnachweisen, Kontoauszügen, Immobiliengutachten und anderen relevanten Unterlagen
  • Vertretung vor Gericht: Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen im Rahmen des Zugewinnausgleichs
  • Strategische Beratung: Optimierung der Vermögenssituation unter Berücksichtigung steuerlicher und güterrechtlicher Aspekte

Wir begleiten Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren und setzen Ihre Interessen mit fundierter juristischer Expertise durch.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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