Wie erfolgt die Vermögensaufteilung bei Scheidung?
Beispiel: Ehepartner A hatte bei Eheschließung ein Vermögen von 20.000 €, bei Scheidung 120.000 €. Zugewinn: 100.000 €. Ehepartner B hatte anfangs 10.000 €, am Ende 40.000 €. Zugewinn: 30.000 €. Differenz: 70.000 €. A muss B einen Ausgleich von 35.000 € zahlen.
Berücksichtigt werden u.a. Schenkungen, Erbschaften (dem Anfangsvermögen zurechenbar), aber auch Schulden. Bei Gütertrennung erfolgt grundsätzlich keine Vermögensaufteilung, bei Eheverträgen können individuelle Regelungen getroffen sein. Bewertungen von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Pensionsansprüchen können komplex sein und erfordern ggf. Sachverständige.
So unterstützen wir Sie bei der Vermögensaufteilung
Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt im Familienrecht bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei der Vermögensaufteilung im Scheidungsfall:
- Prüfung des Güterstands: Ermittlung, ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vorliegt
- Zugewinnausgleich berechnen: Sorgfältige Gegenüberstellung des Anfangs- und Endvermögens beider Ehepartner
- Beweissicherung: Unterstützung bei der Beschaffung und Bewertung von Vermögensnachweisen, Kontoauszügen, Immobiliengutachten und anderen relevanten Unterlagen
- Vertretung vor Gericht: Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen im Rahmen des Zugewinnausgleichs
- Strategische Beratung: Optimierung der Vermögenssituation unter Berücksichtigung steuerlicher und güterrechtlicher Aspekte
Wir begleiten Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren und setzen Ihre Interessen mit fundierter juristischer Expertise durch.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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