Wie erkenne ich, ob eine ältere Marke überhaupt noch genutzt wird?
Prüfen Sie zuerst den Registerstatus (verlängert, Widersprüche, Inhaberwechsel) im DPMA-/EUIPO-Register. Entscheidend ist aber die tatsächliche Benutzung: finden sich aktuelle Angebote, Werbung, Vertrieb, Rechnungs- oder Katalognachweise für die relevanten Waren/Dienstleistungen. Fehlen belastbare Hinweise, kommt eine Benutzungsschonfrist bzw. ein Verfallsverfahren wegen Nichtbenutzung in Betracht.
Registereinträge zeigen nur, ob die Marke formell besteht – nicht, ob sie markenrechtlich „lebt“, also tatsächlich im geschäftlichen Verkehr benutzt wird. Für die Nutzungsprüfung suchen Sie gezielt nach Benutzung für die eingetragenen Waren/Dienstleistungen und im maßgeblichen Gebiet (DE bei DPMA, EU bei Unionsmarke). Indizien sind: aktive Produktseiten/Shop-Angebote, aktuelle Preislisten, Werbeanzeigen, Social-Media-Kampagnen, Messeauftritte, App-Store-Listings, Händlerverzeichnisse, Pressemitteilungen; zusätzlich belastbare Belege wie Rechnungen, Lieferscheine, Prospekte mit Datum. Achten Sie darauf, ob das Zeichen als Herkunftshinweis verwendet wird (Marke auf Produkt/Verpackung/Shop-Header), nicht nur als Firmenname oder Modellbezeichnung. Fallbeispiel: Ein Startup will „NORDWIND“ für Outdoor-Bekleidung anmelden; im Register existiert eine 15 Jahre alte identische Marke. Die Recherche zeigt: Domain geparkt, letzte Social-Posts 2018, keine Produkte im Handel, aber ein alter PDF-Katalog ohne Vertriebskanal. Für Bekleidung fehlen aktuelle, nachweisbare Verkäufe/Marketing im relevanten Zeitraum; damit ist das Risiko eines durchsetzbaren Widerspruchs geringer und es kann ein Verfallsantrag geprüft werden. Umgekehrt: Tauchen aktuelle Listings bei großen Marktplätzen und Händlerrechnungen auf, spricht das für rechtserhaltende Benutzung – dann sind Abgrenzungsstrategie oder Koexistenz/Lizenz sinnvoll.
Wie wir als Kanzlei unterstützen
- Register- und Inhaberanalyse: Auswertung von DPMA/EUIPO/WIPO-Daten, Verlängerungen, Inhaberketten, Waren-/Dienstleistungsverzeichnissen und territorialer Reichweite.
- Benutzungs-Check: strukturierte Open-Source-Recherche (Web, Marktplätze, Werbung, Archive) und Prüfung, ob die Verwendung rechtserhaltend ist (Zeichenform, Zeitraum, Gebiet, Produktbezug).
- Risikobewertung: Einschätzung Widerspruchs-/Klagewahrscheinlichkeit und Handlungsoptionen bei geplanter Anmeldung oder Nutzung.
- Verfalls- und Löschungsstrategie: Vorbereitung und Führung von Verfallsverfahren wegen Nichtbenutzung sowie Verteidigung gegen Benutzungseinreden.
- Verhandlung und Vertragsgestaltung: Koexistenz-, Abgrenzungs- und Lizenzvereinbarungen; taktische Kommunikation mit Markeninhabern.
- Beweissicherung: Aufbau eines belastbaren Beweisportfolios (Screenshots mit Zeitstempel, Testkäufe, Dokumentation), inkl. Prozessaufbereitung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!