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Wie funktionieren stille Gesellschaften?

Eine stille Gesellschaft entsteht, wenn sich eine Person (der stille Gesellschafter) mit einer Einlage an einem Handelsgewerbe beteiligt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten. Die Beteiligung ist rein intern, der stille Gesellschafter haftet nur mit seiner Einlage und erhält am Gewinn eine vereinbarte Beteiligung. 

Bei einer stillen Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB) beteiligt sich der stille Gesellschafter mit einer Vermögenseinlage am Unternehmen eines Kaufmanns, tritt jedoch nach außen nicht in Erscheinung. Das Unternehmen bleibt ausschließlich Eigentum und unter Leitung des Geschäftsinhabers, der stille Gesellschafter erhält lediglich eine Gewinnbeteiligung. Zum Beispiel: Ein Startup-Gründer betreibt ein Handelsgewerbe, erhält von einem Investor eine stille Einlage von 75.000 €. Im Gegenzug wird dem Investor vertraglich ein Anteil von 20% am jährlichen Gewinn zugesprochen. Geht das Unternehmen insolvent, verliert der stille Gesellschafter maximal seine Einlage, wird jedoch nicht für übrige Verbindlichkeiten herangezogen. Im Verlustfall trägt der stille Gesellschafter das Risiko nur bis zur Höhe seiner Einlage, sofern keine andere Regelung besteht. Besonderheiten: Die stille Einlage bleibt im Gesellschaftsvermögen des Inhabers, steuerlich gelten verschieden Spielregeln abhängig von der Vertragsgestaltung (typische oder atypische stille Gesellschaft), etwa bezüglich Mitunternehmerstatus oder Einkunftsart.

Leistungen der Kanzlei bei stillen Gesellschaften

  • Gestaltung und Prüfung von stillen Gesellschaftsverträgen zur rechtlichen Absicherung aller Beteiligten
  • Rechtsberatung zu Haftung, Gewinnbeteiligung und steuerlichen Auswirkungen
  • Begleitung bei Verhandlungen zwischen Geschäftsinhaber und stillem Gesellschafter
  • Unterstützung bei Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus der stillen Gesellschaft
  • Erstellung maßgeschneiderter Lösungen für individuelle Geschäftsmodelle
  • Klärung von gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit typischen und atypischen stillen Beteiligungen
Stand: 28.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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