Wie hoch darf die Miete sein?
Die Miete darf in der Regel die ortsübliche Vergleichsmiete maximal um 10 % übersteigen (§ 556d BGB). Ausnahmen und Besonderheiten bestehen bei Neubauten und umfassend modernisierten Wohnungen (§ 556f BGB). Zusätzlich sind gesetzliche Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen zu beachten.
Die zulässige Miethöhe wird im Wesentlichen durch die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt: In angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese berechnet sich meist anhand des Mietspiegels der jeweiligen Stadt. Bestimmte Wohnungen, etwa Neubauten oder nach umfassender Sanierung, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Beispiel: In Berlin liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine bestimmte Wohnung bei 10€/m². Die maximale Miete bei Neuvermietung beträgt dann 11€/m². Wird eine höhere Miete verlangt, kann der Mieter unter Umstanden die Rückzahlung überzahlter Miete verlangen, muss dies aber aktiv rügen (§ 556g BGB). Bei laufenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 % (in einigen Gebieten 15 %) steigen (Kappungsgrenze gem. § 558 BGB). Jede Mieterhöhung muss zudem an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst sein und formale Anforderungen erfüllen.
Unsere Unterstützung bei Fragen zur Miethöhe
- Prüfung der zulässigen Miethöhe anhand Mietspiegel und ortsüblicher Vergleichsmiete
- Überprüfung und Anfechtung unzulässiger Mieterhöhungen oder Mietpreisforderungen
- Beratung zu Ausnahmen und Besonderheiten bei Neubauten oder Modernisierungen
- Kommunikation mit Vermietern und Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen
- Unterstützung bei der Rüge überhöhter Miete und gerichtlichen Schritten
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!