Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch am Netto-Nachlass; pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, der Ehegatte sowie unter Umständen die Eltern des Erblassers. Zur Berechnung: gesetzlichen Erbteil ermitteln, davon 50 % = Pflichtteil; vom Nachlass sind Verbindlichkeiten abzuziehen.

Vorgehen zur Berechnung: 1) Netto-Nachlass ermitteln (Vermögen minus Nachlassverbindlichkeiten). 2) Gesetzliche Erbteile nach BGB bestimmen (abhängig von Erbenkonstellation und Güterstand). 3) Pflichtteil = 50 % des gesetzlichen Erbteils; es handelt sich nur um einen Geldanspruch, kein Herausgabeanspruch an bestimmten Gegenständen. Beispiel: Verstorbener hinterlässt Ehegatten (Zugewinngemeinschaft) und zwei Kinder; Nachlass netto = €300.000. Gesetzlicher Erbteil: Ehegatte 1/2 (€150.000), jedes Kind 1/4 (je €75.000). Pflichtteil: Ehegatte €75.000 (1/4 des Nachlasses), jedes Kind €37.500 (1/8 des Nachlasses). Zu beachten: innerhalb der letzten 10 Jahre vor Tod geleistete Schenkungen können den Pflichtteilsanspruch durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch erhöhen; Schulden des Nachlasses verringern den auszahlbaren Pflichtteil. Fristen und Durchsetzung: Anspruch verjährt regelmäßig in drei Jahren ab Kenntnis, ist gerichtlich durchsetzbar (Mahnverfahren, Klage) und kann sich bei Unklarheiten über Nachlasswerte durch forensische Vermögensaufstellung ändern.

Unsere Leistungen beim Pflichtteil

  • Erstbewertung & Berechnung: Ermittlung Netto-Nachlass, Bestimmung gesetzlicher Erbteile, exakte Pflichtteilshöhe inkl. Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
  • Prüfung von Schenkungen: Analyse innerhalb der letzten 10 Jahre, Berechnung Ergänzungsansprüche.
  • Durchsetzung: Vertretung bei Mahnverfahren, Klageführung, Zwangsvollstreckung; Verhandlungen über Vergleich.
  • Verteidigung & Prävention: Gegenüberstellung von Einreden/Einwendungen, Beratung zur Reduzierung oder Absicherung gegen Forderungen.
  • Vermögensaufklärung: recherchieren versteckter oder falsch bewerteter Vermögenswerte, Einholung von Gutachten.

Wir liefern verbindliche Berechnungen, übernehmen die gesamte Korrespondenz und vertreten Ihre Interessen vor Gericht; bei Bedarf sofortige Antragstellung zur Sicherung von Forderungen.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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