Wie hoch sind die Steuersätze?
Die Steuersätze der Erbschaft- und Schenkungsteuer richten sich nach der Steuerklasse (I–III) und dem steuerpflichtigen Betrag und reichen insgesamt von 7 % bis zu 50 %. Entscheidende Parameter sind der persönliche Freibetrag und die Zuordnung zur Steuerklasse.
Die Erbschaftsteuer ist progressiv und staffelt sich nach Steuerklassen: Steuerklasse I (z. B. Ehegatte, Kinder) mit Sätzen von 7 % bis 30 %; Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Neffen/Nichten) mit Sätzen etwa 15 % bis 43 %; Steuerklasse III (weitere Personen) bis zu 50 %. Für Steuerklasse I gelten zum Beispiel folgende Stufen: bis 75.000 € = 7 %, 75.001–300.000 € = 11 %, 300.001–600.000 € = 15 %, 600.001–6.000.000 € = 19 %, 6–13 Mio. = 23 %, 13–26 Mio. = 27 %, über 26 Mio. = 30 %. Wichtige Freibeträge mindern die Bemessungsgrundlage: Ehegatte 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel häufig 200.000 €, sonstige Erben meist 20.000 €. Beispiel: Elternteil vererbt 1.000.000 € an ein Kind; Freibetrag 400.000 €, steuerpflichtiger Betrag 600.000 €; nach obiger Staffel für Steuerklasse I fällt auf 600.000 € der Satz von 15 % an, somit Steuer ≈ 90.000 €. Besonderheiten (Familienheim, Betriebsvermögen, Nießbrauch, Schenkungszeiträume) beeinflussen Steuerlast erheblich und müssen individuell geprüft werden.
Unsere Leistungen zum Thema Erbschaftsteuer
- Steuerliche Analyse: Prüfung der Steuerklasse, Freibeträge und steuerpflichtigen Werte.
- Gestaltung: Vorschläge zur erbschafts- und schenkungsrechtlichen Optimierung (Testament, Erbvertrag, Schenkung).
- Wertfeststellung: Koordination mit Sachverständigen für Immobilien- und Betriebsbewertung.
- Verhandlungen mit dem Finanzamt: Erstellung der Erbschaftsteuererklärung, Einlegung von Rechtsbehelfen, Aushandeln von Zahlungsmodalitäten.
- Prozessvertretung: Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzgerichten.
Wir liefern praxisorientierte, steuer- und erbrechtliche Lösungen, bereiten alle Unterlagen vor und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gericht. Auf Wunsch arbeiten wir mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um steueroptimal zu gestalten.
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