Wie hoch sind die Steuersätze?

Die Steuersätze der Erbschaft- und Schenkungsteuer richten sich nach der Steuerklasse (I–III) und dem steuerpflichtigen Betrag und reichen insgesamt von 7 % bis zu 50 %. Entscheidende Parameter sind der persönliche Freibetrag und die Zuordnung zur Steuerklasse.

Die Erbschaftsteuer ist progressiv und staffelt sich nach Steuerklassen: Steuerklasse I (z. B. Ehegatte, Kinder) mit Sätzen von 7 % bis 30 %; Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Neffen/Nichten) mit Sätzen etwa 15 % bis 43 %; Steuerklasse III (weitere Personen) bis zu 50 %. Für Steuerklasse I gelten zum Beispiel folgende Stufen: bis 75.000 € = 7 %, 75.001–300.000 € = 11 %, 300.001–600.000 € = 15 %, 600.001–6.000.000 € = 19 %, 6–13 Mio. = 23 %, 13–26 Mio. = 27 %, über 26 Mio. = 30 %. Wichtige Freibeträge mindern die Bemessungsgrundlage: Ehegatte 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel häufig 200.000 €, sonstige Erben meist 20.000 €. Beispiel: Elternteil vererbt 1.000.000 € an ein Kind; Freibetrag 400.000 €, steuerpflichtiger Betrag 600.000 €; nach obiger Staffel für Steuerklasse I fällt auf 600.000 € der Satz von 15 % an, somit Steuer ≈ 90.000 €. Besonderheiten (Familienheim, Betriebsvermögen, Nießbrauch, Schenkungszeiträume) beeinflussen Steuerlast erheblich und müssen individuell geprüft werden.

Unsere Leistungen zum Thema Erbschaftsteuer

  • Steuerliche Analyse: Prüfung der Steuerklasse, Freibeträge und steuerpflichtigen Werte.
  • Gestaltung: Vorschläge zur erbschafts- und schenkungsrechtlichen Optimierung (Testament, Erbvertrag, Schenkung).
  • Wertfeststellung: Koordination mit Sachverständigen für Immobilien- und Betriebsbewertung.
  • Verhandlungen mit dem Finanzamt: Erstellung der Erbschaftsteuererklärung, Einlegung von Rechtsbehelfen, Aushandeln von Zahlungsmodalitäten.
  • Prozessvertretung: Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzgerichten.

Wir liefern praxisorientierte, steuer- und erbrechtliche Lösungen, bereiten alle Unterlagen vor und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gericht. Auf Wunsch arbeiten wir mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um steueroptimal zu gestalten.

Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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