Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Wie hoch sind marktübliche Lizenzraten in meiner Branche?

„Marktüblich“ hängt von Branche, Nutzungsart, Reichweite, Laufzeit und Exklusivität ab. In der Praxis liegen Lizenzmodelle häufig in Umsatz-/Nettoerlös-Royalties oder als Fixhonorar bzw. Mindestgarantie plus Umsatzbeteiligung vor. Verlässlich wird die Rate erst durch einen Branchenvergleich mit echten Referenzdeals und eine wertbasierte Herleitung für Ihren konkreten Use-Case.

Marktübliche Lizenzraten werden regelmäßig aus einem „Deal-Korridor“ abgeleitet: Vergleichbare Verträge, ökonomischer Beitrag des Lizenzguts und Risiko-/Investitionsanteile der Parteien. Maßgeblich sind u. a. (1) Rechteumfang (Print/Online/TV/Apps), (2) Exklusivität, (3) Territorium (DACH vs. weltweit), (4) Laufzeit und Verlängerungsmechanik, (5) Abrechnungsbasis (Brutto-/Netto, Affiliate, Bundles), (6) Audit-Rechte sowie (7) Gewährleistung/Haftung (Rechtsmängel, Freigaben). Fallbeispiel: Ein mittelständischer Hersteller lizenziert ein Markenzeichen für eine neue Produktlinie an einen Vertriebspartner. Vereinbart werden 5% Royalty auf den „Nettoverkaufserlös“ (klar definiert, Abzüge begrenzt), Mindestgarantie von 60.000 EUR p. a., Laufzeit 3 Jahre, DACH, nicht-exklusiv, quartalsweise Abrechnung, Revisionsrecht

So unterstützt die Kanzlei bei der Ermittlung und Durchsetzung marktüblicher Lizenzraten

  • Strukturierte Lizenz-Analyse: Erfassung von Branche, Produkt/Content, Nutzungsarten, Reichweite, Territorium, Laufzeit, Exklusivität und Werttreibern.
  • Benchmarking & Deal-Korridor: Auswertung vergleichbarer Lizenzmodelle (z. B. Royalty, Fixhonorar, Mindestgarantie, Hybrid) und Ableitung eines verhandlungsfähigen Korridors.
  • Gebühren- und Abrechnungsdesign: Definition der Abrechnungsbasis (Netto/Brutto), zulässige Abzüge, Reporting-Pflichten, Audit-Klauseln, Mindestumsätze und Staffelungen (Step-up/Step-down).
  • Vertragsgestaltung & Risikosteuerung: Rechtekette, Freigaben, Gewährleistung/Haftung, Vertragsstrafen, Laufzeit/Termination, Schutz gegen Unterlizenzierung und Verwässerung.
  • Verhandlungsführung: Formulierung und Durchsetzung der Rate inkl. Argumentationspapier und Alternativpaketen (z. B. höhere Mindestgarantie statt höherer Prozent-Royalty).
  • Durchsetzung & Prüfung: Kontrolle von Abrechnungen, Durchsetzung von Nachzahlungen, Streitbeilegung und gerichtliche Geltendmachung.
Stand: 28.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.