Wie ist die Erbfolge wenn ein Ehepartner stirbt?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Die Erbquote des überlebenden Ehegatten hängt von Verwandten des Erblassers und dem Güterstand ab. Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Ehegatten pauschal durch den Zugewinnausgleich; ein Testament oder Erbvertrag kann diese Reihenfolge ändern. Pflichtteilsansprüche bleiben unberührt (Pflichtteil = Hälfte des gesetzlichen Erbteils).

Grundsatz: Sterben Ehepartner ohne letztwillige Verfügung, richtet sich die Erbfolge nach §1931 BGB; die Quote des überlebenden Ehegatten hängt von den vorhandenen Verwandten ab. Beispiel: Nachlass EUR 200.000, Erblasser hinterlässt Ehegatte und zwei Kinder, Ehegatten stand in Zugewinngemeinschaft. Gesetzlicher Erbteil des Ehegatten bei Abkömmlingen = 1/4. Wegen Zugewinnausgleich kommt ein pauschaler Zugewinnanspruch hinzu (praktisch +1/4 des Nachlasses), sodass der Ehegatte insgesamt EUR 100.000 erhält; die beiden Kinder teilen sich die verbleibenden EUR 100.000 (je EUR 50.000). Variationen: Bei Gütertrennung entfällt der pauschale Zugewinnausgleich; bei Gütergemeinschaft können andere Regeln gelten. Ein Testament oder Erbvertrag ändert die Verteilung, Pflichtteilsberechtigte (z. B. Kinder, Ehegatte) können aber ihren Pflichtteil geltend machen (Hälftesatz des gesetzlichen Erbteils). Zur Klärung sind Vermögensaufstellung, Güterstandsklärung und Prüfung von Verfügungen von Todes wegen erforderlich; steuerliche Folgen (Erbschaftsteuerklassen, Freibeträge) beeinflussen die Nettoverteilung.

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Erbfolge auf Basis von Testament, Erbvertrag und gesetzlicher Regelung (§1931, §1371 BGB).
  • Güterstandsanalyse (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) und Berechnung des Zugewinnausgleichs.
  • Konkrete Teilungsberechnungen mit Zahlenbeispielen und Szenarien unter Berücksichtigung von Pflichtteil und Erbschaftsteuer.
  • Formulierung und Beurteilung von Testamenten/Erbverträgen zur Durchsetzung Ihres Willens und zur Pflichtteilssicherung.
  • Vertretung bei Pflichtteils- und Erbstreitigkeiten, Forderungsdurchsetzung und Vergleichsverhandlungen.
  • Erbauseinandersetzung inkl. Vermögensaufstellung, Verbindlichkeitenklärung und notarieller Abwicklung.

Wir liefern klare Berechnungen, rechtliche Bewertung und prozessuale/außergerichtliche Durchsetzung, abgestimmt auf Ihre konkrete Vermögens- und Familiensituation.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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