Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Wie ist die Gewinnverteilung geregelt?

Die Gewinnverteilung unter Gesellschaftern richtet sich primär nach dem Gesellschaftsvertrag. Trifft der Gesellschaftsvertrag keine Regelung über die Gewinn- und Verlustverteilung, greift die gesetzliche Regelung nach.

Die Regelung der Gewinnverteilung richtet sich nach der jeweiligen Gesellschaftsform und dem zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrag. Bei einer GbR werden Gewinne mangels anderweitiger Vereinbarung gleichmäßig nach Köpfen verteilt. Im Gegensatz dazu erfolgt bei einer GmbH die Verteilung grundsätzlich nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile (§ 29 GmbHG), sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Beispiel: Drei Gesellschafter halten an einer GmbH Anteile von 50 %, 30 % und 20 %. Bei einem ausschüttungsfähigen Gewinn von 100.000 Euro erhalten sie 50.000, 30.000 und 20.000 Euro entsprechend ihrer Beteiligungen. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch abweichende Regelungen festlegen, etwa besondere Gewinnverteilungen bei aktiver Mitarbeit oder bevorzugte Behandlung einzelner Gesellschafter. Unklare oder unfaire Vertragsgestaltungen führen häufig zu Streit, insbesondere bei Veränderungen im Gesellschafterkreis oder Auszahlungsmodalitäten. Daher ist eine individuelle und klare Regelung der Gewinnverteilung im Vertrag entscheidend, um späteren Konflikten vorzubeugen.

Leistungen zur Regelung der Gewinnverteilung in Gesellschaften

  • Prüfung bestehender Gesellschaftsverträge auf Klarheit und Rechtssicherheit bei der Gewinnverteilung
  • Beratung zu gesetzlichen Vorgaben, komplexen Beteiligungsverhältnissen sowie individuellen Gestaltungsoptionen
  • Erstellung, Anpassung und Verhandlung maßgeschneiderter Regelungen zur Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag
  • Vertretung im Streitfall unter Gesellschaftern zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche oder zur Abwehr unberechtigter Forderungen

Unsere Kanzlei begleitet Sie von der Analyse bis zur Umsetzung und sorgt für rechtssichere sowie interessengerechte Vereinbarungen.

Stand: 29.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.