Wie kann ich eine Scheidung einreichen?
Die Scheidung wird durch einen Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Voraussetzung ist meist ein Trennungsjahr. Ein schriftlicher Scheidungsantrag ist erforderlich.
Um eine Scheidung einzureichen, muss die Ehe gescheitert sein. Die gesetzliche Vermutung des Scheiterns greift in der Regel nach Ablauf eines Trennungsjahres, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der andere Ehegatte zustimmt. Spätestens nach drei Jahren Getrenntleben ist das Scheitern unwiderlegbar. Anschließend stellt ein Rechtsanwalt für den antragstellenden Ehepartner den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ( 114 FamFG).
Ein Beispiel: Frau Müller lebt seit Januar 2023 getrennt von ihrem Ehemann in einer eigenen Wohnung. Im Februar 2024 beauftragt sie einen Anwalt mit der Einreichung der Scheidung. Der Anwalt prüft zunächst die Voraussetzungen, insbesondere das Trennungsjahr, und reicht dann beim Familiengericht einen Antrag ein. Das Gericht stellt den Antrag dem Ehemann zu und bittet beide Partner, Unterlagen für den Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften) einzureichen. Ist alles geklärt – inklusive Klärung etwaiger Unterhaltsfragen oder Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern – wird die Ehe durch gerichtlichen Beschluss geschieden.
Wie wir Sie bei Ihrer Scheidung unterstützen
Unsere Kanzlei begleitet Sie rechtssicher und empathisch durch das gesamte Scheidungsverfahren. Wir übernehmen für Sie:
- Beratung zur Trennungszeit und Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind
- Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht
- Vertretung während des gesamten Verfahrens, auch bei Uneinigkeiten
- Regelung von Folgefragen: Zugewinn, Unterhalt, Sorgerecht, Hausrat
- Enge Zusammenarbeit, schnelle Erreichbarkeit und klare Kommunikation – persönlich oder digital
Mit unserer Erfahrung im Familienrecht sorgen wir für eine faire und zügige Abwicklung Ihrer Scheidung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!