Wie kann man eine Namensänderung beantragen?
Eine Namensänderung wird beim zuständigen Standesamt oder der Namensänderungsbehörde beantragt. Es muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Die Entscheidung trifft die Behörde nach Einzelfallprüfung.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist beim zuständigen Landratsamt oder der Stadtverwaltung zu beantragen, wenn kein familienrechtlicher oder standesamtlicher Grund vorliegt (z. B. nach Geburt, Heirat oder Scheidung). Voraussetzung ist ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes (§ 3 NamÄndG), etwa bei massiver psychischer Belastung durch einen missbilligten Geburtsnamen. Nach Einreichung des formlosen Antrags mit Begründung, Identitätsnachweis und ggf. Nachweisen zum wichtigen Grund wird individuell geprüft. Die Kosten für eine Namensänderung variieren je nach Verwaltungsaufwand.
Beispiel: Eine Frau, die als Kind den Familiennamen ihres Stiefvaters erhalten hat, möchte mit 30 Jahren wieder ihren Geburtsnamen annehmen, da sie keinerlei Bindung zu ihrem Stiefvater hat und der Name mit traumatischen Erinnerungen verbunden ist. Sie reicht psychologische Gutachten und familiäre Erklärungen ein. Nach Prüfung aller Unterlagen wird ihrem Antrag stattgegeben. Die Namensänderung wird dann öffentlich bekanntgemacht und im Personenstandsregister vermerkt.
Unsere Unterstützung bei der Namensänderung
Als auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei begleiten wir Mandanten umfassend beim Antrag auf Namensänderung:
- Prüfung der Erfolgsaussichten anhand Ihres individuellen Falls
- Vorbereitung aller Antragsunterlagen inkl. Begründung und Nachweiserstellung
- Korrespondenz mit der Behörde und rechtliche Vertretung bei Rückfragen oder Ablehnungen
- Begleitung bei Widerspruchsverfahren oder Klagen gegen ablehnende Bescheide
Wir sorgen dafür, dass Ihr Anliegen rechtlich fundiert, vollständig und überzeugend eingereicht wird, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Namensänderung zu maximieren.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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