Wie kann man eine Namensänderung beantragen?

Eine Namensänderung wird beim zuständigen Standesamt oder der Namensänderungsbehörde beantragt. Es muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Die Entscheidung trifft die Behörde nach Einzelfallprüfung.

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist beim zuständigen Landratsamt oder der Stadtverwaltung zu beantragen, wenn kein familienrechtlicher oder standesamtlicher Grund vorliegt (z. B. nach Geburt, Heirat oder Scheidung). Voraussetzung ist ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes (§ 3 NamÄndG), etwa bei massiver psychischer Belastung durch einen missbilligten Geburtsnamen. Nach Einreichung des formlosen Antrags mit Begründung, Identitätsnachweis und ggf. Nachweisen zum wichtigen Grund wird individuell geprüft. Die Kosten für eine Namensänderung variieren je nach Verwaltungsaufwand.

Beispiel: Eine Frau, die als Kind den Familiennamen ihres Stiefvaters erhalten hat, möchte mit 30 Jahren wieder ihren Geburtsnamen annehmen, da sie keinerlei Bindung zu ihrem Stiefvater hat und der Name mit traumatischen Erinnerungen verbunden ist. Sie reicht psychologische Gutachten und familiäre Erklärungen ein. Nach Prüfung aller Unterlagen wird ihrem Antrag stattgegeben. Die Namensänderung wird dann öffentlich bekanntgemacht und im Personenstandsregister vermerkt.

Unsere Unterstützung bei der Namensänderung

Als auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei begleiten wir Mandanten umfassend beim Antrag auf Namensänderung:

  • Prüfung der Erfolgsaussichten anhand Ihres individuellen Falls
  • Vorbereitung aller Antragsunterlagen inkl. Begründung und Nachweiserstellung
  • Korrespondenz mit der Behörde und rechtliche Vertretung bei Rückfragen oder Ablehnungen
  • Begleitung bei Widerspruchsverfahren oder Klagen gegen ablehnende Bescheide

Wir sorgen dafür, dass Ihr Anliegen rechtlich fundiert, vollständig und überzeugend eingereicht wird, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Namensänderung zu maximieren.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.