Wie läuft das Anmeldeverfahren beim DPMA ab?
Die Anmeldung wird beim DPMA elektronisch oder in Papierform eingereicht und die Gebühren werden gezahlt. Das DPMA prüft formale Voraussetzungen und absolute Schutzhindernisse (z. B. fehlende Unterscheidungskraft), nicht aber ältere Rechte. Bei positiver Prüfung erfolgt die Eintragung. Inhaber älterer Rechte können anschließend im Rahmen dafür vorgesehener Verfahren gegen die Eintragung vorgehen.
Beim DPMA beginnt das Verfahren mit der Einreichung der Anmeldung (online empfohlen) inklusive Anmelderdaten, Marke/Zeichen, ggf. Bilddatei und einem präzisen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach Nizza-Klassen. Nach Zahlung der Anmeldegebühr prüft das DPMA die Form (z. B. Klasseneinteilung, Verzeichnisverständlichkeit) und die absoluten Schutzhindernisse (u. a. beschreibende Angaben, Freihaltebedürfnis, Täuschungsgefahr). Werden Beanstandungen erhoben, setzt das DPMA Fristen zur Erwiderung/Änderung. Beispiel: Ein Start-up meldet „FAST TAXI“ für Beförderungsleistungen an. Das DPMA beanstandet fehlende Unterscheidungskraft, weil die Bezeichnung die Dienstleistung unmittelbar beschreibt. Lösungsmöglichkeiten: Umstellung auf eine unterscheidungskräftige Wort-/Bildmarke, Eingrenzung/Präzisierung des Verzeichnisses oder Darlegung, warum der Begriff im Verkehr nicht beschreibend verstanden wird. Nach erfolgreicher Klärung erfolgt die Eintragung und Veröffentlichung. Konflikte mit älteren Kennzeichenrechten werden danach typischerweise über Widerspruch-/Löschwege geklärt, weshalb eine vorgelagerte Recherche strategisch ratsam ist.
So unterstützen wir bei Anmeldung & Strategie
- Schutzrechts-Check: Zieldefinition (Wort-/Bild-/kombinierte Marke), Schutzumfang, Risikoanalyse.
- Recherche & Kollisionsbewertung: Identische/ähnliche Treffer, rechtliche Ähnlichkeitsprüfung und Handlungsempfehlung (Anpassung Zeichen/Verzeichnis).
- Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses: Nizza-Klassen, präzise Formulierungen, strategische Eingrenzung zur Risikominimierung.
- Anmeldung beim DPMA: Einreichung, Gebührenmanagement, Fristenkontrolle, Korrespondenz mit dem Amt.
- Beanstandungsbescheide: Juristische Argumentation zu Unterscheidungskraft/Freihaltebedürfnis, Verzeichnis- und Zeichenanpassungen, taktische Verfahrensführung.
- Nach Eintragung: Monitoring, Durchsetzungskonzepte, Vorbereitung und Begleitung von Widerspruch/Löschung und Abgrenzungsvereinbarungen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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