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Wie lange dauert der Mutterschutz?

Der Mutterschutz dauert grundsätzlich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (§ 3, § 6 MuSchG). Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.
Der Mutterschutz umfasst eine gesetzliche Schutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). In besonderen Fällen, z. B. bei einer Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt, verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen. Während dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot, d. h. die werdende oder frisch entbundene Mutter darf nicht arbeiten. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die am 15. Juli ihren voraussichtlichen Geburtstermin hat, beginnt ihren Mutterschutz am 3. Juni (6 Wochen vorher). Falls sie am 10. Juli tatsächlich entbindet, endet ihr Mutterschutz regulär am 4. September (8 Wochen nach Geburt). Hätte sie Zwillinge bekommen, würde sich die Schutzfrist nach der Geburt automatisch bis zum 26. September (12 Wochen nach Geburt) verlängern. Während des Mutterschutzes erhält sie in der Regel Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse plus einen Arbeitgeberzuschuss. Nach Ablauf des Mutterschutzes kann sich eine anschließende Elternzeit anschließen, deren Dauer flexibel geregelt werden kann.

Unsere Unterstützung beim Thema Mutterschutz

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um den Mutterschutz und Ihre Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitgeber.

  • Prüfung der individuellen Schutzfristen und Mutterschaftsleistungen
  • Beratung zur finanziellen Absicherung während des Mutterschutzes (Mutterschaftsgeld & Arbeitgeberzuschuss)
  • Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen (z. B. Kündigung während der Schwangerschaft oder Mutterschutzfrist)
  • Klärung der Möglichkeiten für eine anschließende Elternzeit
  • Beratung für Arbeitgeber zur rechtskonformen Umsetzung des Mutterschutzes und erforderlichen Anpassungen am Arbeitsplatz

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, damit Ihre Rechte optimal gewahrt bleiben.

Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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