Wie lange dauert die Ausstellung eines Erbscheins?

Bei einfacher Sachlage erteilt das Nachlassgericht den Erbschein meist innerhalb von 2–6 Wochen nach vollständigem Antrag und Vorlage aller Unterlagen. Bei Erbstreitigkeiten, fehlenden Erben oder ausländischen Urkunden kann die Ausstellung mehrere Monate dauern. Verzögerungen entstehen durch Nachforschungen, Zustellungen oder fehlende Urkunden.

Die Dauer hängt von Komplexität und Vollständigkeit der Unterlagen ab: Antrag, Sterbeurkunde, Abstammungsnachweise, Testament/Nottestament und Identitätsnachweise der Erben müssen vorliegen. Bei kompletter Dokumentation prüft das Nachlassgericht die Erbenstellung und erteilt den Erbschein typischerweise in etwa zwei bis sechs Wochen. Komplikationen wie widersprechende Erklärungen, unklare Testamentsauslegung, unbekannte oder im Ausland lebende Erben, notwendige Urkundenübersetzungen oder behördliche Nachforschungen verlängern das Verfahren auf mehrere Monate bis über ein Jahr. Gebühren werden nach dem GNotKG berechnet und richten sich nach dem Nachlasswert; hinzu kommen ggf. Kosten für Beglaubigungen und Übersetzungen. Beispiel: Herr K. stirbt ohne Testament; seine zwei Kinder legen Geburtsurkunden und Personalausweis vor, der Antrag wird vollständig eingereicht und das Gericht bestätigt die Erbenstellung binnen drei Wochen. In einem komplexen Fall kann das Gericht Nachforschungen anordnen und den Erbschein erst nach sechs Monaten ausstellen. Die Dauer kann je nach Auslastung des Gerichts, Vollständigkeit der Unterlagen und Komplexität des Erbfalls variieren. Bei Auslandsbelegen können zusätzlich Apostillen und beglaubigte Übersetzungen mehrere Wochen verursachen.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie konkret bei der schnellstmöglichen Erteilung des Erbscheins:

  • Erstprüfung der Erbfolge und Dokumente auf Vollständigkeit.
  • Beschaffung und Beglaubigung fehlender Urkunden (Sterbeurkunden, Geburts‑/Heiratsurkunden, Testament).
  • Formulierung und Einreichung des formellen Antrags beim Nachlassgericht.
  • Kommunikation mit dem Gericht und Nachweisführung gegenüber Dritten (Banken, Grundbuchamt).
  • Vertretung bei Erbstreitigkeiten, Widersprüchen und gerichtlichen Nachforschungen.
  • Abwicklung internationaler Formalitäten: Apostille, Übersetzungen, Anerkennung ausländischer Urkunden.

Kontakt: Wir prüfen Ihre Unterlagen und nennen Ihnen transparent die zu erwartende Dauer und Kosten sowie die erforderlichen nächsten Schritte.

Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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