Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

Die Probezeit beträgt in Deutschland grundsätzlich 2 Jahre. Bei einem A‑Verstoß oder bei zwei B‑Verstößen wird sie um weitere 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar (ASF) angeordnet. Schwere Verstöße können zusätzlich zu Punkten, Fahrverboten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Die reguläre Probezeit für erstmals erteilte Fahrerlaubnisse beträgt 2 Jahre; sie beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins. Tritt während dieser Zeit ein schwerwiegender Verkehrsverstoß (sog. A‑Verstoß, z. B. Fahren unter Einfluss von Alkohol/anderen berauschenden Mitteln, Unfallflucht oder grob verkehrswidriges Verhalten) auf oder werden zwei weniger schwere Verstöße (B‑Verstöße, z. B. geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen) registriert, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar (ASF) an und verlängert die Probezeit um 2 Jahre (Gesamtdauer dann 4 Jahre). Zusätzlich können Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder im Extremfall der Entzug der Fahrerlaubnis folgen. Beispiel: Führerschein ausgestellt am 01.01.2024 (Probezeitende 01.01.2026); bei einem A‑Verstoß am 01.06.2024 wird die Teilnahme am ASF angeordnet und die Probezeit auf den 01.01.2028 verlängert. Wird die Fahrerlaubnis entzogen oder widerrufen und danach neu erteilt, beginnt eine neue Probezeit. Internationale Besonderheiten (z. B. Umtausch ausländischer Führerscheine) können abweichende Folgen haben; bei Unsicherheit empfiehlt sich rechtliche Klärung.

Leistungen der Kanzlei

  • Prüfung von Bescheiden: Wir analysieren Anhörungsbogen, Bußgeld‑ und Entziehungsverfügungen auf Fehler, Fristen und Verteidigungsmöglichkeiten.
  • Verwaltungsrechtliche Vertretung: Widerspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Klage vor dem Verwaltungsgericht und Vertretung in Anhörungen bei der Fahrerlaubnisbehörde.
  • Sanktionen mindern: Strategien zur Vermeidung oder Reduzierung von Fahrverbot, Entzug oder Punkten; Verhandlung mit Behörden.
  • Beratung zu ASF & Folgen: Erklärung der Konsequenzen einer Anordnung zum Aufbauseminar, Fristen und Ablauf sowie Unterstützung bei der Dokumentation zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
  • Einzelfallprüfung: Konkrete Fallanalyse (z. B. Messfehler, Verfahrensverstöße, Mitwirkungspflichten der Behörde) und Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie.

Wir erstellen zeitnah eine Ersteinschätzung, nennen Erfolgsaussichten und Kosten und übernehmen Fristwahrung sowie bundesweite Prozessführung. Kontaktieren Sie uns mit Bescheidkopien für eine verbindliche Bewertung.

Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

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