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Wie lange ist eine eingetragene Marke gültig?

Eine eingetragene Marke ist in der Regel 10 Jahre ab dem Anmeldetag geschützt (z. B. deutsche Marke, Unionsmarke). Der Schutz kann beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden, sofern die Verlängerungsgebühren gezahlt werden. Ohne rechtzeitige Verlängerung endet der Schutz und die Marke kann gelöscht werden.

Gemäß § 47 des Markengesetzes (MarkenG) beträgt die Schutzdauer einer eingetragenen Marke zehn Jahre, gerechnet vom Tag der Anmeldung an. Der Schutz lässt sich jeweils um weitere 10 Jahre verlängern; entscheidend ist die fristrechte Zahlung der Verlängerungsgebühren. Erfolgt keine Verlängerung, wird die Marke nach Fristablauf gelöscht. Fallbeispiel: Ein Unternehmen meldet am 12.04.2016 die Wortmarke „ALPENKERN“ für Bekleidung und Onlinehandel an. Die Marke läuft damit regulär bis zum 12.04.2026. Das Unternehmen plant 2026 eine Expansion und möchte den Markenschutz lückenlos behalten. Es muss daher die Verlängerung so veranlassen, dass die Gebühr innerhalb des vorgeschriebenen Zeitfensters eingeht; andernfalls droht eine Schutzlücke und Wettbewerber könnten eine ähnliche Marke anmelden oder sich auf fehlenden Schutz berufen.

Unsere Leistungen zur Laufzeit und Verlängerung Ihrer Marke

  • Prüfung, welche Schutzdauer für Ihre Marke gilt (DPMA, EUIPO, international) und welche Fristen maßgeblich sind
  • Einrichtung eines Fristenmonitorings inkl. Erinnerungsservice zur rechtzeitigen Verlängerung
  • Begleitung der Verlängerung: Vorbereitung, Gebührenabwicklung, Bestätigung und Dokumentation für Ihre Unterlagen
  • Strategische Beratung zur Waren- und Dienstleistungsliste vor Verlängerung (z. B. Anpassungen bei geänderten Geschäftsmodellen)
  • Risikoprüfung: Benutzung, Verfalls- bzw. Löschungsrisiken und sinnvolle Maßnahmen zur Absicherung
  • Durchsetzung und Verteidigung: Vorgehen bei Abmahnung, Widerspruch oder Löschungsverfahren
Stand: 02.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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